Attraktive neue Regelungen ab dem 1. August
Zahlreiche attraktive Neuregelungen treten zum 1. August in Kraft. Sie bringen Verbesserungen für Lehrkräfte, Eltern, Kinder und Jugendliche.
Beitragsfreiheit Kita
Ab 1. August 2024 müssen Eltern keine Beiträge mehr für die Betreuung ihrer Kinder in Brandenburger Kindergärten zahlen. Damit sorgt Brandenburg für eine beitragsfreie Tagesbetreuung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Die Beitragsfreiheit gilt sowohl für Kitas in öffentlicher Trägerschaft wie auch für die Kitas der freien Träger. Insgesamt gibt es im Land mehr als 2.000 Kitas, in denen mehr als 190.000 Kinder betreut werden. Die Beitragsfreiheit gilt auch für Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden.
Das erste Kinder- und Jugendgesetz tritt in Kraft
Brandenburg erstes Kinder- und Jugendgesetz gilt ab 1. August 2024. Damit werden die Rechte von Brandenburgs Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich ausgeweitet. Das „Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen“ regelt unter anderem:
- Netzwerke zum Kinderschutz werden gefördert.
- Die klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden gefördert.
- Eine umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten wird festgeschrieben.
- Träger der Jugendhilfe bekommen mehr Rechtssicherheit.
- Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte, der Landespräventions- und der Familienbeirat sind damit gesetzlich verankert.
- Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Bundes nach der Reform des Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in Landesrecht umgesetzt.
Erstmals wurde ein Gesetz nicht nur für, sondern auch mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Rund 1.000 junge Brandenburgerinnen und Brandenburger haben daran mitgeschrieben.
> Kinder- und Jugendgesetz für Brandenburg
Distanzunterrichtsverordnung
Die Distanzunterrichtsverordnung für Brandenburger Schulen tritt in Kraft. Distanzunterricht kann ab dem kommenden Schuljahr aufgrund einer Notsituation und auf Grundlage eines vom zuständigen staatlichen Schulamt genehmigten pädagogischen Konzeptes stattfinden, wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind und eine gleichwertige Teilnahmemöglichkeit aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Der ergänzende Distanzunterricht auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts stellt hierbei einen neuen Ansatz dar. Damit ist Brandenburg das erste Bundesland, dass sich eine solche umfassende Regelung gibt und weitere wesentliche Schritte in Richtung Digitalisierung an Schulen unternimmt.
> Verordnung zur Umsetzung des Distanzunterrichts sowie anderer Unterrichtsformen an Schulen im Land Brandenburg (Distanzunterrichtsverordnung) vom 29.07.2024
Startchancen-Programm
Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen: Allein in Brandenburg werden insgesamt rund 540 Millionen Euro von Bund und Land eingesetzt. In den kommenden zehn Jahren profitieren davon Schülerinnen und Schüler an 110 brandenburgischen Schulen. Das Programm startet am 1. August 2024 und besteht aus drei Säulen:
- Säule I: Mit einem „Investitions- und Ausstattungsprogramm“werden eine verbesserte lernförderliche Infrastruktur sowie moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte geschaffen.
- Säule II: Das „Chancenbudget“ ermöglicht bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Zudem fördert es Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, sozial-emotionale Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Über ein Drittel des Budgets kann die jeweilige Schule frei verfügen.
- Säule III: „Multiprofessionelle Teams“ dienen der personellen Verstärkung. Die zusätzliche Expertise anderer pädagogischer Disziplinen ermöglicht u.a. gezielte Beratungen und Unterstützungen der Lernenden und ihrer Eltern.
> Erklärfilm über das Startchancen-Programm in Brandenburg
Neue Anreize für den Schuldienst
Zuschläge, Entlastungen, Hinzuverdienstmöglichkeiten: Ab dem 1. August bietet das Land Brandenburg neue Angebote für Lehrkräfte:
- „U70“: Lehrkräfte, die bereits im Ruhestand sind, haben nun attraktivere Hinzuverdienstmöglichkeiten, wenn sie noch einmal in den Schuldienst zurückkehren. Mit der Neuregelung im Beamtenversorgungsgesetz fallen Grenzen des Hinzuverdienens weg, wenn pensionierte Lehrkräfte erneut als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig werden (§ 74 Abs. 6 BbgBeamtVG).
- „63+“: Lehrkräfte, die ihren Antrag auf Vorruhestand zurückziehen, erhalten Sonderzuschläge bzw. Zulagen. Zum längeren Halten von lebensälteren Lehrkräften im Schuldienst wurde das Brandenburgische Besoldungsgesetz geändert (§ 48 Abs. 1 Nummer 3 und 4 BbgBesG).
- Engagement wird belohnt: Lehrkräfte, die planmäßig zusätzlich über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus Unterrichtsstunden übernehmen, erhalten diese voll bezahlt – ebenfalls eine Neuregelung im Besoldungsgesetz (§ 46a BbgBesG). Ausgedehnt wird zudem die Zahlung von Zulagen auf Fachkonferenzleitungen für die Schulfächer Deutsch, Mathematik und Englisch (letzteres ab Sekundarstufe I) sowie auf die Koordination von Ganztagsangeboten. Bereits seit dem 1. Juli 2024 wird kurzfristig geleistete Mehrarbeit vergütet (§ 4 Abs. 2 Brandenburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung).
Freiwilliges Soziales Jahr SchulDie Richtlinie für einen Dienst im Freiwilligen Sozialen Jahr in einer Schule (FSJ Schule) ist erneut verlängert worden. Landesweit stehen rund 140 Einsatzstellen an Schulen zur Verfügung. Das FSJ Schule ist ein brandenburgisches Landesprogramm: Dabei bekommen junge Menschen die Gelegenheit, frühzeitig Einblick in einen pädagogischen Beruf am „Arbeitsort Schule“ zu nehmen und sich darin auszuprobieren. Bewerbungen sind für das Schuljahr 2024/2025 bis zum 9. August 2024 und für das Schuljahr 2025/2026 bis zum 31. März 2025 möglich.
> Freiwilligendienste
Neue Verwaltungsvorschriften zur Beruflichen Orientierung
Zum Schuljahr 2024/25 treten die Verwaltungsvorschriften (VV) zur Beruflichen Orientierung an Schulen des Landes Brandenburg (VV Berufliche Orientierung – VV BO) in Kraft. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören unter anderem die Flexibilisierung der Durchführungsbestimmungen von Schülerbetriebspraktika, die freie Wahl eines Portfolioinstruments zur Dokumentation des Berufsorientierungsprozesses der Schülerinnen und Schüler und die Einführung verbindlicher Informationsveranstaltungen zur Beruflichen Orientierung. Die Schulen werden bei der Umsetzung der Verwaltungsvorschriften nicht allein gelassen, sondern mit Online-Informationsveranstaltungen und direkt anwendbaren Begleitmaterialien unterstützt. So können beispielsweise in der Mediathek des Netzwerks Zukunft ein beschreibbares Muster-BO-Konzept sowie Vorlagen und Checklisten zur schulischen Berufsorientierung heruntergeladen werden.
> Netzwerk Zukunft