5,15 Millionen Euro für den Schulbau: Brieselang und Rheinsberg erhalten Förderung aus dem KIP II Programm
Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen beim Schulbau. Bildungsminister Steffen Freiberg übergibt Zuwendungsbescheide an die Bürgermeisterin von Brieselang (Havelland), Kathrin Neumann-Riedel, sowie an Frank-Rudi Schwochow, Bürgermeister von Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin). Die Fördermittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Das Land Brandenburg bietet attraktive Rahmenbedingungen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Deshalb unterstützen wir auch die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau. Davon werden die Schülerinnen und Schüler der Hans-Klakow-Gesamtschule in Brieselang und des Bildungscampus Rheinsberg profitieren. Junge Menschen brauchen gute Rahmenbedingungen für guten Unterricht in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leistet das Land seinen Beitrag dazu.“
Wann: 19.12.2024, 13.00 Uhr
Wo: 14656 Brieselang, Schulplatz 5
Wann: 19.12.2024, 15.30 Uhr
Wo: 16831 Rheinsberg, Kiefernweg 10
Sporthallenbau in Brieselang
Die Gemeinde Brieselang erhält als Schulträger eine Förderung in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro zum Bau einer Dreifachturnhalle auf dem Gelände des Sportplatzes an der Hans-Klakow-Gesamtschule. Die Gesamtfinanzrahmen umfasst rund 2,4 Millionen Euro. Die Maßnahme soll bis Ende des Jahres 2026 umgesetzt werden.
Energetische Sanierung in Rheinsberg
Die Stadt Rheinsberg als Schulträger des Schulzentrums „Bildungscampus Rheinsberg“ mit Grund- und Oberschule erhält eine Förderung in Höhe von rund 3,85 Millionen Euro. Diese unterstützt die energetische Sanierung des Schulzentrums. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem die Instandsetzung des Wärmeverbundsystems, Dachdeckerarbeiten und Kellerdecken- und Innendämmung, die Erneuerung von Fenstern und Innentüren sowie der Akustikdecken. Die Gesamtfinanzierung beträgt rund 5,6 Millionen Euro. Die Maßnahmen sollen bis Ende des Jahres 2025 umgesetzt werden.
Hintergrund zu KIP II
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.