Betreuungszeiten für Kinder sind sicher
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) widerspricht entschieden der aktuell öffentlich verbreiteten Behauptung, mit einem Beschluss des Landeshaushaltes 2025 und 2026 würden die Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung verringert.
1. Der Rechtsanspruch auf Betreuungszeiten ist im Kita-Gesetz verankert und bleibt unverändert.
Das Kita-Gesetz sichert Familien in Brandenburg seit Jahren die Kindertagesbetreuung mit einem Mindestbetreuungsanspruch von 6 Stunden für Kinder in Krippen- und Kindergartenalter sowie von 4 Stunden für Kinder im Grundschulalter. Darüber hinaus legt es fest (§1, Abs. 3 KitaG): „Längere Betreuungszeiten sind stundenweise zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht.“ Dieser Betreuungsanspruch ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu gewährleisten. Sie bestätigen den zeitlichen Umfang i.d.R. per Bescheid. Auf dieser Grundlage schließen die freien und öffentlichen Kita-Träger individuelle Betreuungsverträge mit den Eltern (Sorgeberechtigten). Verlängerte Betreuungszeiten sind also weiterhin abgesichert. Die Einrichtungsträger haben die Hoheit über Personaleinsatz und Öffnungszeiten. Betreuungszeiten über acht Stunden werden üblicherweise mit zeitlich versetztem Personaleinsatz gewährleistet.
2. Die Förderung der Betreuungsrandzeiten ist eine zusätzliche Stärkung aus Bundesmitteln.
Aus Mitteln des Kita-Qualitäts- und Teilhabe-Gesetzes des Bundes werden in Brandenburg 2025 die verlängerten Betreuungszeiten zusätzlich gestärkt (Pauschalbetrag: 500 Euro je Kind/Jahr mit einer Betreuungszeit über acht Stunden. Es handelt sich hierbei um Mittel des Bundes, die das Land den Trägern als freiwillige Leistung über die Landesförderrichtlinie Betreuung gewährt. Diese wäre 2024 ausgelaufen und ist auf Initiative des MBJS noch einmal um ein Jahr verlängert worden. Das ist den Trägern der freien Wohlfahrtspflege auch bekannt.
3. Im Mittelpunkt aller Anstrengungen der Landesregierung in der Kindertagesbetreuung steht das Kind.
Brandenburg erhöht seit Jahren die Personalbemessung für die pädagogisch notwendige Personalausstattung in Krippen und in Kindergärten. Das bedeutet: mehr Zeit für jedes Kita-Kind, eine noch höhere pädagogische Betreuungsqualität und bessere Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.
Fazit: Der Rechtsanspruch auf Betreuung der Kinder und der Weg der Beantragung für die Eltern ändert sich nicht.