Kinderrechte ins Grundgesetz: Minister Freiberg unterstützt Petition aus Brandenburg
Eine Petition aus Brandenburg an den Bundestag fordert die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Sie wurde von der Landes- Kinder- und Jugendbeauftragten der Landesregierung und der Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten initiiert. Jugendminister Steffen Freiberg unterstützt die Petition, die offiziell zum Internationalen Kindertag am 1. Juni 2025 startet.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Kinder- und Jugendrechte sind elementare Grundrechte. Unsere Demokratie, die auf dem Grundgesetz fußt, ist keinesfalls selbstverständlich – sie braucht die Aufmerksamkeit und das Zusammenwirken aller Generationen. Kinder und Jugendliche müssen Demokratie selbstwirksam erfahren und mitgestalten können. Das Land Brandenburg setzt bereits seit vielen Jahren auf Beteiligung und Mitwirkung ab der Kindheit, auch um einen höchstmöglichen Kinder und Jugendschutz zu gewährleisten. Starke Kinder- und Jugendrechte stehen für eine starke demokratische Gesellschaft.“
Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey: „Es ist Zeit, ein klares Signal zu setzen: Kinder und Jugendlichen sind eigenständige Träger von Rechten und keine Objekte von Fürsorge. Sie sind Subjekte mit eigener Stimme und eigenen Rechten. In Brandenburg sind wir – nicht zuletzt mit der Umsetzung des Kinder- und Jugendgesetzes – bereits wichtige Schritte gegangen. Jetzt fordern wir den neuen Bundestag auf, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern“.
Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wird von zahlreichen Organisationen, Fachverbänden und engagierten Bürgerinnen und Bürger seit Jahren gefordert. Es geht darum, die besonderen Bedürfnisse und den Schutz von Kindern verfassungsrechtlich abzusichern. Im Koalitionsvertrag haben sich auch die Fraktionen von SPD und BSW dazu bekannt: „Kinderrechte sind Menschenrechte. Die Koalition bekennt sich zu einer Politik, die gute Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechte schafft, und werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kinderrechte als eigenständiges Grundrecht im Grundgesetz verankert werden“.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Zentrales Wesensmerkmal der Kinderrechte ist die Anerkennung der besonderen Verletzlichkeit und des besonderen Schutzbedürfnisses von Kindern. Sie benötigen besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Zwar hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention bereits 1992 ratifiziert, jedoch fehlt bislang eine explizite Verankerung im Grundgesetz. Erst damit würde bei Entscheidungen in Politik, Justiz oder Verwaltung konsequent auf das Kindeswohl geachtet werden – nicht optional, sondern verpflichtend. Durch die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz käme Deutschland als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention den mehrfachen Aufforderungen des UN-Kinderrechtsausschusses nach und würde darüber hinaus Vorgaben der EU-Grundrechtecharta in nationales Recht umsetzen.
Die Initiative zur Petition sieht die Bundespolitik in der Verantwortung, den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv und in enger Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern. Eine Gesellschaft, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnimmt, zeigt, dass sie die nachfolgende Generation und ihre Zukunft ernst nimmt.
Unterstützerinnen und Unterstützer können die Petition online unterzeichnen, sobald sie im Petitionsportal von Bund und Ländern eingestellt worden ist. Unterschriftenlisten stehen als Download sind auf der Internetseite des Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ bereit. Ebenso helfen die Kinder- und Jugendbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte weiter.