Perspektiven für Lehramtsstudierende: Jetzt um das Brandenburg-Stipendium bewerben!
Heute startet die neue Bewerbungsfrist für das Brandenburg-Stipendium. Bis zum 31. Juli 2025 können sich Lehramtsstudierende für einen der 20 Stipendienplätze bewerben. Das Ziel: mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte für konkrete Schulen vor allem in ländlichen Regionen Brandenburgs.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Brandenburg wird weiterhin keine Anstrengung scheuen, um mehr Lehrerinnen und Lehrern für den Schuldienst zu gewinnen. Mit dem Brandenburg-Stipendium hat das MBJS ein spannendes Angebot für Lehramtsstudierende, das sich mittlerweile auch herumgesprochen hat. Das Stipendien-Programm bietet eine individuelle Förderung und einen frühen Kontakt zu Schulen in Brandenburg. Damit fördern wir auch eine langfristige Verbundenheit zu den Einsatzschulen – eine Win-Win-Situation für alle Seiten.“
Stipendien-Ausschreibung zum Wintersemester 2025/26
Seit dem 15. Juni 2025 werden 20 Stipendien ausgeschrieben. Bewerben können sich bundesweit Lehramtsstudierende, die ab 1. Oktober 2025 mindestens im 5. Fachsemester sind für:
- die Primarstufe,
- die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,
- das Lehramt für Förderpädagogik oder
- das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer).
Darüber hinaus besteht für das Unterrichtsfach Sorbisch/Wendisch in allen Schulformen ein hoher Lehrkräftebedarf.
Das MBJS gewährt mit dem Stipendienprogramm eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partner des MBJS das ideelle Begleitprogramm "Einfach.Klasse.Brandenburg" mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen an. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Programmschule sowie zur Lehrtätigkeit an der Programmschule für mindestens die Dauer, für die das Stipendium gewährt wurde.