30 Jahre ZABB: Länderübergreifende Kooperation für Kinder und Familien
Die Geschichte der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) ist ein Beispiel für länderübergreifende Kooperation. Vor 30 Jahren nahm sie ihre Arbeit auf. Grundlage war ein Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg. Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch und Jugendminister Steffen Freiberg würdigten die Leistungen der gemeinsamen Einrichtung beim Fachtag „Förderung der Kooperation in der Adoptionsvermittlung“ anlässlich des Jubiläums der ZABB heute in Potsdam.
Katharina Günther-Wünsch, Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Seit 30 Jahren leistet die ZABB herausragende Arbeit für Kinder, die ein neues Zuhause brauchen – fachlich kompetent, rechtlich fundiert und mit großer Verantwortung. Gerade bei Adoptionen braucht es klare Verfahren, qualifizierte Beratung und eine Haltung, die das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt stellt. Die enge Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg zeigt, wie verlässliche länderübergreifende Strukturen gelingen können – zum Vorteil der Kinder und Familien, die auf gute Lösungen angewiesen sind.“
Steffen Freiberg, Brandenburgs Minister für Bildung, Jugend und Sport: „Die ZABB ist ein gutes Beispiel für länderübergreifende Kooperation zum Wohl von Kindern und Familien in Brandenburg und Berlin. Dieses Leitprinzip begleitet die ZABB seit den Anfängen und bestimmt bis heute jede Beratung, jede Unterstützung und jede Vermittlung. Für Kinder die am besten geeigneten Eltern zu finden, war und ist das wichtigste Ziel. Wie kaum eine andere Entscheidung greift die Adoption unveränderbar in das Leben eines Menschen ein und prägt es dauerhaft. Diese große Verantwortung meistern die Kolleginnen und Kollegen in der ZABB seit drei Jahrzehnten professionell und verlässlich.“
Die ZABB hat zum Jahreswechsel 1994/95 ihre Arbeit aufgenommen und wurde 1995 aufgebaut. Grundlage dafür war der im Jahr zuvor unterzeichnete Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg zur Errichtung der gemeinsamen Einrichtung. Die ZABB ist eine der zwölf Zentralen Adoptionsstellen in Deutschland. Sie ist im Sinne des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern die zentrale Behörde für die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Adoption. Weitere Aufgaben sind:
- Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft,
- Anerkennung von gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter,
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Jugendämter und freie Träger zur personellen Mindestausstattung der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle.
Die ZABB unterstützt die Adoptionsvermittlungsstellen freier und öffentlicher Träger in Berlin und Brandenburg, berät Jugendämter sowie Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der nationalen und internationalen Adoption eines Kindes sowie des Adoptionsrechts. Sie trägt auch dazu bei, die Vermittlungschancen für Kinder zu erhöhen, für die nur schwer neue Familien gefunden werden und für die auf Grund gesundheitlicher oder sozialer Belastungen Familien gesucht werden, die geeignet und bereit sind, die damit verbundenen Anforderungen anzunehmen. Auch nach Adoptionsbeschluss werden die Beteiligten weiterhin durch die ZABB begleitet.
Im Jahr 2023 wurden in Brandenburg insgesamt 127 Kinder adoptiert, in Berlin 92 Kinder. Im Jahr 2024 waren es 127 Adoptionen in Brandenburg und 104 in Berlin. In beiden Ländern machen Stiefkindadoptionen mehr als die Hälfte aus. Internationale Adoptionen gibt es weiterhin im unteren einstelligen Bereich. Aufgrund der hohen Schutzstandards dauern diese Verfahren in der Regel mehrere Jahre.