Richtlinie zum Investitionsprogramm für Startchancen-Schulen in Kraft
Die „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms Startchancen“ ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des MBJS in Kraft getreten. Im Rahmen der neuen Richtlinie steht den Schulträgern der 110 Startchancen-Schulen im Land Brandenburg ein Investitionsbudget von insgesamt fast 120 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel der Finanzhilfen von Bund und Land ist es, an den 110 ausgewählten Startchancen-Schulen eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit einer hochwertigen Ausstattung und hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Förderfähig sind der Neubau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, aber auch Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung der Startchancen-Schulen.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Das bundesweite Startchancen-Programm soll dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie kommen wir diesem Ziel einen bedeutsamen Schritt näher.“
Die potenziellen Antragsteller (Schulträger) werden in Kürze über das weitere Vorgehen sowie über die Investitionsbudgets der in Ihrer Trägerschaft befindlichen Startchancen-Schulen informiert. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Oktober über das Antragsportal der ILB möglich sein.
Hintergrund:
Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen mit einem Umfang von 20 Milliarden Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Bund und die Länder beteiligen sich mit jeweils 50 Prozent der Kosten, die Anzahl der am Programm teilnehmenden Schulen ist begrenzt. In Brandenburg werden für die gesamte Programmlaufzeit insgesamt 533,5 Millionen Euro eingesetzt. Davon profitieren rund 32.000 Schülerinnen und Schüler an 110 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (60 Prozent für Grundschulen, inklusive Förderschulen und 40 Prozent für weiterführende allgemeinbildende Schulen, inklusive berufliche Schulen).
Das Startchancen-Programm ist am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren gestartet und besteht aus drei Säulen:
Säule I: Mit einem Investitions- und Ausstattungsprogramm werden eine lernförderliche Infrastruktur sowie moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte geschaffen. Säule II: Das „Chancenbudget“ soll bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung ermöglichen, sowie Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, die sozial-emotionalen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern. Über ein Drittel des Budgets kann die jeweilige Schule frei verfügen. Säule III: Multiprofessionelle Teams dienen der personellen Verstärkung. Die zusätzliche Expertise anderer pädagogischer Disziplinen ermöglicht u.a. gezielte Beratungen und Unterstützungen der Lernenden und ihrer Eltern.