Gemeinsame Pressemitteilung des EJF, des Jugendministeriums Brandenburg und des Landkreises Uckermark
Sichere und fachgerechte Betreuung besonders schutzbedürftiger Jugendlicher steht an erster Stelle – geplanter Standort in der Uckermark wird nicht weiterverfolgt.
Potsdam/Uckermark – Die Versorgung von Jugendlichen mit kognitiven Beeinträchtigungen und besonderem Unterstützungsbedarf ist und bleibt eine gesellschaftlich dringend notwendige Aufgabe. Das Jugendministerium Brandenburg (MBJS), der Landkreis Uckermark und das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) sind sich einig, dass diese jungen Menschen Anspruch auf spezialisierte Betreuung, Schutz und Teilhabe haben.
Vor diesem Hintergrund wurde seitens des EJF in Kooperation mit der Charité in Berlin ein Konzept für eine pädagogisch und therapeutisch intensiv betreute Wohngruppe „Meilenstein“ entwickelt. Nach gründlicher Prüfung aller Rahmenbedingungen haben die Beteiligten nun jedoch entschieden, die Planungen für den angedachten Standort in der Gemeinde Casekow (Uckermark) nicht weiterzuverfolgen.
Dr. Andreas Eckhoff, Vorstand des EJF, betont: „Die Jugendlichen brauchen nicht nur Betreuung, sondern Schutz vor Vorverurteilungen. Unsere Fachkräfte können nur dann gute Arbeit leisten, wenn das Umfeld die Einrichtung trägt. Deshalb werden wir gemeinsam mit unseren Partnern eine alternative Lösung finden, um diese wichtige pädagogische Arbeit leisten zu können.“
„Die fachliche Notwendigkeit einer Einrichtung, wie sie vom Träger konzipiert worden ist, steht außer Frage“, erklärt Brandenburgs Jugendminister Steffen Freiberg. „Aber wir tragen auch Verantwortung dafür, dass die Betreuung der Jugendlichen in einem Umfeld stattfinden kann, das Ruhe, Sicherheit und Stabilität gewährleistet. Ich respektiere diese Entscheidung.“
Auch die Landrätin des Landkreises Uckermark, Karina Dörk, unterstützt die Entscheidung: „Die Versorgung dieser jungen Menschen ist richtig und wichtig. Zugleich war in den vergangenen Wochen spürbar, dass es vor Ort an der nötigen gesellschaftlichen Akzeptanz fehlt. Die Entscheidung, dieses Projekt an diesem Standort nicht zu realisieren, ist aus meiner Sicht richtig.“
Die Wohngruppe ist speziell für Jugendliche konzipiert, die neben einer Intelligenzminderung eine sexuelle Präferenzbesonderheit mit einer Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema aufweisen – eine komplexe Diagnose, die ein hohes Maß an fachlicher Begleitung erfordert. Diese Jugendlichen stammen aus dem ganzen Bundesgebiet, unter anderem auch aus der Uckermark und anderen Landkreisen Brandenburgs.
Solange keine geeignete Einrichtung geschaffen werden kann, bleibt dieser hochspezialisierte Versorgungsbedarf unzureichend gedeckt. Die Projektpartner betonen daher ihre gemeinsame Verantwortung und ihren festen Willen, zeitnah eine Lösung zu finden, um den dringend benötigten Schutz- und Betreuungsrahmen zu schaffen.