Kita-Eltern bringen sich ein: mitmachen, mitmischen, mitbestimmen

Erzieherin mit Kindern @MITO images, fotolia.com

Mit Beginn des neuen Kita-Jahres stehen im Herbst die Wahlen zu den Elternvertretungen in den Kitas an. Neben den Kita-Ausschüssen werden auch die Vertreterinnen und Vertreter für den Kreis-Kitaelternbeirat des jeweiligen Landkreises/der kreisfreien Stadt für zwei Jahre gewählt. Die Kreis-Kitaelternbeiräte wählen auf ihrer ersten Sitzung jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter für den Landes-Kitaelternbeirat, ebenfalls für zwei Jahre. 

Jugendminister Steffen Freiberg: „Alle Eltern haben das Recht auf umfassende Information und auf Beteiligung an der Arbeit der Kindertagesstätten. Dies drückt sich auch durch eine Mitsprache in konzeptionellen Fragen der Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher über die Entwicklung des einzelnen Kindes aus. Die gute Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Eltern ist Voraussetzung für das Gelingen der pädagogischen Arbeit.“ 

Kita-Ausschuss in jeder Kita
In jeder Kindertagesstätte soll ein Kindertagesstätten-Ausschuss gebildet werden (§ 7 Abs. 1 Kitagesetz). Auf der Elternversammlung werden die Elternvertreterinnen oder -vertreter für den Kita-Ausschuss gewählt. Der Ausschuss kann Beschlüsse in pädagogischen und organisatorischen Fragen fassen und hat entscheidenden Einfluss auf die Konzeption der Einrichtung. 

Kreis-Kitaelternbeirat
Der Kreiskitaelternbeirat ist ein eigenständiges Beteiligungsgremium für Eltern auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (§ 6a KitaGesetz). Die Kreiskitaelternbeiräte sind in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen ihres Zuständigkeitsbereiches anzuhören. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, Fragen der Fachkräftesicherung und die Aufstellung und Fortschreibung des Kita-Bedarfsplanes. Der Kreis-Kitaelternbeirat ist nicht zu Angelegenheiten einzelner Einrichtungen und Träger zu hören. Dafür ist der Kita-Ausschuss das zuständige Gremium. 

Landes-Kitaelternbeirat
Der Landes-Kitaelternbeirat wird für zwei Jahre gebildet. Er ist von dem für Kindertagesbetreuung und Schulangelegenheiten zuständigen Ministerium in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen anzuhören. Hierzu zählen insbesondere geplante Änderungen des Rechts der Kindertagesbetreuung auf Landesebene, die Ausgestaltung von Förderprogrammen des Landes und landesweite Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Der Landes-Kitaelternbeirat soll auch zu Schulangelegenheiten gehört werden, soweit sie den Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort sowie den Ganztag betreffen.

Wahl für Eltern, deren Kind in der Kindertagespflege betreut wird
Seit der Reform des Kindertagespflegerechts zum 1. August 2023 können auch die Eltern von in Kindertagespflege betreuten Kindern ihre Stimme stärker einbringen. Die Jugendämter laden bis spätestens 6 Wochen nach Beginn des Kita-Jahres diese Eltern zu einer Vollversammlung ein. In der Versammlung werden zwei Mitglieder und deren Stellvertretungen für den Kreis-Kitaelternbeirat für zwei Jahre als Kreis-Elternvertretungen für die Kindertagespflege gewählt. Aus allen gewählten Kreis-Elternvertretungen für die Kindertagespflege wird auch ein Mitglied und eine Stellvertretung für den Landes-Kitaelternbeirat gewählt. Dazu teilen die Jugendamtsleitungen dem Ministerium, für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) unverzüglich mit, wer als Kreis-Elternvertretung für die Kindertagespflege gewählt wurde. Das MBJS lädt sodann (spätestens zehn Wochen nach Beginn des Kita-Jahrs) die gewählten Kreis-Elternvertretungen für die Kindertagespflege zu einer landesweiten Wahlversammlung ein. 

Zeitschiene für die Kita-Wahlen 2025

August bis Ende September
Wahlen in den Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung. 

September 2025
Vollversammlung „Kindertagespflege“ in den Landkreisen und kreisfreien Städten und Wahlen in die Kreis-Kitaelternbeiräte.

Oktober 2025
Konstituierende Sitzung der Kreis-Kitaelternbeiräte in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Mitte Oktober 2025
Vollversammlung der Vertreterinnen für Kindertagespflege auf Landesebene in Potsdam (digital).

November 2025
Konstituierung des Landes-Kitaelternbeirats Brandenburg in Potsdam.


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