Sondervermögen stärkt Jugendbildungsstätten als Pfeiler der Demokratiebildung
Die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Land Brandenburg macht es möglich: Das Jugendministerium (MBJS) fördert Investitionen in die Jugendbildungsstätten im Land Brandenburg mit insgesamt 15 Millionen Euro.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Das Land Brandenburg setzt auf Beteiligung und Mitwirkungsmöglichkeiten von der Kindheit an. Dafür leisten die Jugendbildungsstätten und ihre Träger aktive Demokratiebildung – und darauf kommt es heute ganz besonders an. Sie leiten junge Menschen an, wie sie selbstbestimmt eine offene und vielfältige Gesellschaft gestalten können. Politische Bildung wollen wir stärken. Deshalb haben wir nicht nur die Mittel im Landesjugendbildungsplan in diesem Jahr aufgestockt, sondern können nun zusätzlich Investitionen in die Jugendbildungsstätten fördern. Mit 15 Millionen Euro können wir in den nächsten Jahren viel bewegen.“
Jugendbildungs- und Begegnungsstätten sind besondere Lernorte außerhalb von Schule und Familien. Mit Abstand zum Alltag bieten sie Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten, sich auf spezielle Themen und Anliegen zu konzentrieren, in Gruppen kooperativ zu lernen und die Freizeit selbstbestimmt zu gestalten. Errichtung und Unterhalt der Jugendbildungsstätten sind eine Landesaufgabe gemäß Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII, § 85 Abs. 2 Nr. 3). Das Land Brandenburg fördert dabei sowohl die Bildungsangebote der landesweit tätigen Jugendbildungsstätten als auch die notwendigen Investitionen.
Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen Ländern und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Euro, verteilt auf zehn Jahre, über das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zur Verfügung – rund drei Milliarden Euro im Land Brandenburg. Daraus sollen Jugendbildungsstätten mit Fördermittel über insgesamt 15 Millionen Euro bei Investitionen unterstützt werden. Das Kabinett hat dem Vorhaben nun zugestimmt. Das MBJS wird eine entsprechende Förderrichtlinie auf den Weg bringen. Die Einrichtungsträger sind über diese künftige neue Möglichkeit informiert worden.
Im Land Brandenburg gibt es acht Jugendbildungsstätten (im Sinne der Jugendbildungs-Richtlinie des MBJS), die in der Regel an einen Jugendverband angeschlossen sind und meist über ein spezifisches fachliches Profil verfügen: DGB-Jugendbildungsstätte Flecken Zechlin, Evangelische Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Hirschluch, Bildungs- und Begegnungszentrum Schloss Trebnitz, Jugendbildungszentrum Blossin, Katholische Jugendbildungsstätte „Don-Bosco-Haus“ Neuhausen, Falken-Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ Werftpfuhl, Begegnungsstätte Schloss Gollwitz und Hoch Drei Potsdam.
MBJS-Infoseite „Jugendbildung und Jugendbegegnung“
Richtlinie Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg
Informationen zum Sondervermögen im Land Brandenburg