Fokus auf Unterricht! Weitere Maßnahmen entlasten Lehrkräfte von administrativen Aufgaben
Das Bildungsministerium setzt die Entlastung von Lehrkräften fort. Seit dem ersten Entlastungspaket aus dem Sommer 2024 hat das Ministerium gemeinsam mit den staatlichen Schulämtern und vielen Lehrkräften kontinuierlich an weiteren Maßnahmen zur Entlastung von Aufgaben abseits des Unterrichts und der effizienteren Unterrichtsgestaltung gearbeitet. Einige sind implementiert, haben sich bereits in der Praxis bewährt, andere stehen kurz vor der Einführung oder sind in der weiteren Planung. Bildungsminister Steffen Freiberg stellt heute im Bildungsausschuss des Landtags ein aktualisiertes Paket von 22 Entlastungen für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen und Jahrgangsstufen vor.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Wir haben es zugesagt – und wir halten unser Wort: Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg werden weiter von administrativen Aufgaben entlastet, um sich auf guten Unterricht fokussieren zu können. Unsere Maßnahmen sind variabel und haben die Gesamtheit der Kolleginnen und Kollegen im Blick. Wir entschlacken das System Schule von bürokratischen und organisatorischen Belastungen. Dieser Prozess der Entlastung ist noch nicht zu Ende.“
Damit hat das Bildungsministerium zum zweiten Mal ein Maßnahmenbündel entwickelt, um Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg von unterrichtsfernen Tätigkeiten zu entlasten. Gleichzeitig wird dort, wo es möglich ist, pädagogisches Handeln erleichtert. Im Juni 2024 wurde das erste Entlastungspaket gemeinsam mit den Gewerkschaften innerhalb der „Vereinbarung zur Entlastung der Lehrkräfte“ geschnürt. Seitdem hat das Ministerium zahlreiche Impulse erhalten, was Lehrerinnen und Lehrern aus ihrer Sicht helfen würde. Verabredet war auch, dass Ministerium und Gewerkschaften gemeinsam fortlaufend an weiteren Entlastungen arbeiten wollten.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Ich freue mich, dass wir so viele Vorschläge direkt aus der Praxis, direkt aus dem Alltag der Lehrkräfte erhalten haben. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Wir haben jeden einzelnen geprüft und nun erneut einige Erleichterungen auf den Weg gebracht. Gute Lehrkräfte sind der wichtigste Faktor für gute Bildung. Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung ab Februar 2026 hat vielfach für Verunsicherung und auch Kritik gesorgt. Das nehmen wir ernst. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, unser zweites Entlastungspaket auf den Weg zu bringen.“
Das Entlastungspaket lässt sich in vier Kategorien untergliedern. Bestandteile des ersten Pakets wie Muster-Curricula für Kernfächer oder die Reduzierung der Datenerfassung sind inzwischen umgesetzt. Andere wurden mit dem Beschluss des Landtags zum Haushaltsbegleitgesetz vorbereitet und sind seit Schuljahresbeginn gültig. Die dritte Gruppe umfasst Maßnahmen, die mit dem nächsten Schulhalbjahr oder auch Schuljahr in Kraft treten. Und dann gibt es noch jene, die mittelfristig umgesetzt werden sollen.
Übersicht der Entlastungsmaßnahmen
- 1) Entlastungspaket 2024
- - Vorrang von Unterrichtsabsicherung und -qualität
- - Lehrpläne, Muster-Curricula, Planungshilfen
- - Schulassistenzkräfte
- - FSJ und multiprofessionelle Teams
- - Digitalisierung
- - Weniger Datenerfassung
- 2) Entlastungsmaßnahmen seit dem Schuljahr 2025/26
- - Nutzung kompetenzorientierter Zeugnisse in Grundschulen
- - Einsatz von KI
- - Weniger Klassenarbeiten
- - Aufwand für die Schul-Bilanzierung minimieren
- - Bereitstellung von Muster-SchiCs
- 3) Entlastungsmaßnahmen ab dem zweiten Schulhalbjahr 2025/26 sowie 2026/27
- - Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen schneller und einfacher
- - Bewertung Arbeits- und Sozialverhalten in Grundschulen reduzieren
- - Bewertung Arbeits- und Sozialverhalten an weiterführenden Schulen reduzieren
- - Abschaffung der zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien
- - Wegfall der verpflichtenden Facharbeiten in Klasse 9
- - Digitalisierung dezentrales Abitur
- - Weiterentwicklung von Online-Tools zur Bewertung
- - Zentrale Aufgaben für Klassenarbeiten
- - Vereinfachung der Konzeptarbeit
- - Reduzierung der Zahl verpflichtender Elterngespräche in der Grundschule
- - Entfall Grundschulgutachten
- - Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7
- - Orientierungsarbeiten ersetzen Klassenarbeiten
- - Bewertung der Vergleichsarbeiten VERA
- 4) Entlastungsmaßnahmen in Vorbereitung
- - Weitere Zentralisierung des Abiturs und Rotation (EFA-Prinzip) in den dezentralen Fächern
- - Digitale Schülerakte
- - Vereinfachung bei Dienstreisen
Die 22 Entlastungsmaßnahmen im Detail
- 1) Entlastungspaket 2024
Vorrang von Unterrichtsabsicherung und -qualität
Die Absicherung des Unterrichts hat immer Vorrang. Brandenburg stellt kontinuierlich Lehrkräfte ein, auf gutem Niveau in den zwei vergangenen Schuljahren. Für das Schuljahr 2025/26 wurden 1.540 und für das Schuljahr 2024/25 1.555 Lehrkräfte in den Schuldienst des Landes Brandenburg eingestellt. Das LIBRA bietet in den Pädagogischen Zentren laufend Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen an.
Lehrpläne, Muster-Curricula, Planungshilfen
Schulen mussten in der Vergangenheit für alle Fächer schulinterne Curricula (SchiC) erstellen. Bereits seit dem Schuljahr 2023/24 setzt das MBJS hier auf Entlastung durch Vorlagen für diese Fachpläne (Muster-SchiC) sowie dazugehörige Planungshilfen und Materialien für den Unterricht. Für Deutsch, Mathematik und Englisch ist das Angebot komplett. Viele positive Rückmeldungen zeigen, dass diese Materialien intensiv genutzt werden und zur Entlastung beitragen. Daher wird das Landesinstitut LIBRA auch für weitere Fächer diese Materialien entwickeln und den Schulen zur Verfügung stellen.
Schulassistenzkräfte
Derzeit sind 89 der 105 Stellen an den SCP-Schulen (Schulen des Startchancen-Programms) und 21 weitere Schulassistenzstellen (an weitergeführten Modellvorhabenschulen) besetzt. An der Besetzung aller 105 Stellen an den SCP-Schulen wird gearbeitet; sofern finanziell möglich, sollen Schulassistenzen auch auf andere Schulen ausgeweitet werden.
FSJ und multiprofessionelle Teams
Junge Menschen, die das Freiwillige Soziale Jahres (FSJ) an den Schulen absolvieren, sind ebenso eine wertvolle Unterstützung für Schulen wie Multiprofessionelle Teams, insbesondere auch an Schulen des Startchancen-Programms. Schulsozialarbeit und Schulassistenz werden in den Begleit- und Unterstützungsprozess für die multiprofessionellen Teams an den SCP-Schulen sowie in deren regionale Vernetzung eingebunden.
Digitalisierung
Die Digitalisierung kommt zunehmend in der Schule an. Zum Start des Schuljahres 2024/25 testeten 25 Pilotschulen eine neue KI-Chatbot-Oberfläche. Darauf folgte die Einführung des KI-Chatbots „telli“ an allen Schulen zu Beginn des Schuljahres 2025/26. Vereinbarungen zur Digitalisierung der „Sprachstandfeststellung DaZ (Deutsch als Zweitsprache)“ werden umgesetzt.
Weniger Datenerfassung
Zum 1. August 2024 wurden Entlastungsmaßnahmen für Schulen zur Datenerfassung über ZENSOS (Zentrales System zur Online-Verwaltung von Schulinformationen) eingeführt. Fünf einheitliche Termine zur Datenerfassung wurden dabei festgelegt. Dadurch haben die Verantwortlichen nur noch diese fünf Termine im Blick zu halten. Einige Erhebungen wurden abgeschafft oder deren Anzahl reduziert. Dazu gehören die Zuwanderungserhebung, die Blitzumfrage zur Schüler- und Klassenanzahl sowie die Meldung zum Krankenstand der Beschäftigten. Vollständig abgeschafft wurden unter anderem die Erhebung der FLEX-Schülerzahlen an Grundschulen mit flexibler Eingangsphase sowie die Erhebung Controlling Netzwerke an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und an Grund- und Förderschulen.
- 2) Entlastungsmaßnahmen seit dem Schuljahr 2025/26
Nutzung kompetenzorientierter Zeugnisse in Grundschulen
Zeugnisse sollen einfacher erstellt werden können, ohne ihre starke Aussagekraft und verständliche Bewertung zu verlieren. Deshalb können Grundschulen auf sogenannte kompetenzorientierte Zeugnisse umstellen, wie sie sich bereits an Schulen des gemeinsamen Lernens bewährt haben. Diese formulieren den Entwicklungsstand der Kompetenzen eines Kindes und werden von den Lehrkräften per Ankreuzen ausgefüllt. Voraussetzung ist dafür ein Beschluss schulischer Gremien.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Grundschulverordnung, VV Zeugnisse
Einsatz von KI
Schulen in Brandenburg haben einen sicheren und datenschutzkonformen Zugang zu moderner KI-Technologie erhalten: den Chatbot „telli“. Mit Start des Schuljahres 2025/26 steht die von den 16 Bundesländern in Auftrag gegebene KI-Chatbot-Oberfläche „telli“ allen öffentlichen Schulen in Brandenburg kostenfrei zur Verfügung. Mittels individuell konfigurierbaren KI-Assistenten unterstützt „telli“ Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung. Es können auch Lernszenarien für den Unterricht entwickelt und zum Beispiel Entwürfe für Arbeitsblätter erstellt werden. Zudem können Lehrende fiktive Dialogpartner anlegen, die im Unterricht zu einem bestimmten Thema mit den Schülerinnen und Schülern interagieren. Auch bei administrativen Aufgaben wie der Erstellung von Elternbriefen kann die KI-Anwendung eingesetzt werden.
Weniger Klassenarbeiten
Bis zum Schuljahr 2024/25 wurden bis zu vier Klassenarbeiten in den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen sowie Natur- und Gesellschaftswissenschaften pro Jahr geschrieben. Künftig wird dieser Rahmen auf zwei Klassenarbeiten pro Jahr einheitlich für alle Schulen reduziert. In den Gesellschafts- und Naturwissenschaften entfallen die Klassenarbeiten. Dies führt zu einer unmittelbaren Entlastung im außerunterrichtlichen Bereich.
Geänderte Rechtsgrundlage: VV Leistungsbewertung
Aufwand für die Schul-Bilanzierung minimieren
Die Schul-Bilanzierung (SchuB) umfasst neben der Erfassung und Analyse von Daten vor allem die jährlich durchzuführenden Statusgespräche der Schulämter an den Schulen. Sie ist Teil des „Orientierungsrahmens Gute Schule in Brandenburg“. Das Verwaltungssystem ZENSOS als digitale Grundlage für die SchuB wird aktuell umgearbeitet und vereinfacht. Es soll künftig ein multifunktionaler Ablageort sein, um beispielsweise doppelte Systemstrukturen zu vermeiden. Der Umfang der einzuspeisenden Informationen wird reduziert.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: keine
Bereitstellung von Muster-SchiCs
Das MBJS erweitert die Vorlagen für die schulinternen Curricula (SchiC). Bereits seit dem Schuljahr 2023/24 setzt das MBJS hier auf Entlastung durch Vorlagen für diese Fachpläne (Muster-SchiC) sowie dazugehörige Planungshilfen und Materialien für den Unterricht. Für Deutsch, Mathematik und Englisch ist das Angebot komplett. Viele Rückmeldungen zeigen, dass die Muster-SchiC eine spürbare Entlastung bringen. Daher entwickelt das Landesinstitut LIBRA auch für weitere Fächer diese Vorlagen. Aktuell sind Muster-SchiC für die naturwissenschaftlichen Fächer (Naturwissenschaften, Biologie, Chemie, Physik) in Arbeit.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: keine, da Unterstützungsleistung durch das LIBRA
- 3) Entlastungsmaßnahmen ab dem 2. Schulhalbjahr 2025/26 sowie im Schuljahr 2026/27
Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen schneller und einfacher
Schulen ergreifen Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen, wenn das Verhalten eines Schülers oder einer Schülerin dies pädagogisch sinnvoll erforderlich macht. Insbesondere der Weg für Ordnungsmaßnahmen ist lang und aufwendig. Künftig wird die Schulleitung direkt über einfache Ordnungsmaßnahmen entscheiden können, anstatt erst eine Klassenkonferenz mit allen Lehrkräften sowie Eltern- und Schülervertretungen einberufen zu müssen. Ein Verweis wird in Zukunft einfacher und schneller ausgesprochen werden können.
Vorbehalt: Für die Vereinfachung der Prozesse im Zusammenhang mit den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen muss das Brandenburgische Schulgesetz durch den Landtag geändert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist eingeleitet.
Bewertung Arbeits- und Sozialverhalten in Grundschulen reduzieren
Neben den Noten in Unterrichtsfächern erhalten Schülerinnen und Schüler aktuell an Grundschulen ab Klasse 3 eine Bewertung ihres Arbeits- und Sozialverhaltens – zum Beispiel: Lern- und Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Ausdauer, Verantwortungsbereitschaft, Konfliktfähigkeit. Diese Bewertung wird künftig nur noch in den Jahrgangsstufen 4 und 6 jeweils zum Schulhalbjahr vorgeschrieben sein.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Grundschulverordnung
Bewertung Arbeits- und Sozialverhalten an weiterführenden Schulen reduzieren
Auch an weiterführenden Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler neben den Noten in Unterrichtsfächern bis zur 10. Klasse eine Bewertung ihres Arbeits- und Sozialverhaltens – zum Beispiel: Lern- und Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Ausdauer, Verantwortungsbereitschaft, Konfliktfähigkeit. Diese Bewertung wird künftig nur noch in der Jahrgangsstufe 9 vorgeschrieben sein. Die Bewertung in der Jahrgangsstufe 10 (Halbjahr) kann nach Entscheidung der Schulkonferenz erfolgen.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Sekundarstufe-I-Verordnung
Abschaffung der zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien
Die Gymnasien werden fast ausschließlich von Schülerinnen und Schülern besucht, die sich im Bildungsgang der Allgemeinen Hochschulreife befinden und daher das Abitur als Abschluss anstreben. Die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 (P10) sind neben der zentralen Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe eine zusätzliche Aufgabe für Lehrkräfte. Die P10 an Gymnasien werden abgeschafft. Brandenburg folgt damit auch anderen Bundesländern, in denen diese Prüfung für die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium nicht mehr stattfindet.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Sekundarstufe-I-Verordnung
Wegfall der verpflichtenden Facharbeiten in Klasse 9
In der Jahrgangsstufe 9 müssen Schülerinnen und Schüler eine selbstgewählte Facharbeit erstellen oder eine Leistungsmappe anfertigen oder ein Projekt durchführen. Diese Aufgabe ist über mehrere Monate angelegt und selbstständig zu einer Problemstellung oder Thematik eines Faches oder auch fächerübergreifend zu verfassen. Betreuung und Bewertung dieser Formate sind gerade aufgrund der individuell gewählten Themen für Lehrkräfte sehr aufwendig. Die Pflicht zur Durchführung von Facharbeiten in der 9. Klasse wird entfallen.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Sekundarstufe-I-Verordnung
Digitalisierung dezentrales Abitur
Aktuell findet an vier Terminen für alle vier staatlichen Schulämter eine Übergabe der dezentralen Aufgabenvorschläge (sogenannter „Tütentausch“) zur Prüfung und Genehmigung statt. Dieser analoge Prozess mit hohem organisatorischem und logistischem Aufwand soll durch eine digitale, datensichere Lösung ersetzt und vereinfacht werden
Zu ändernde Rechtsgrundlage: keine
Weiterentwicklung von Online-Tools zur Bewertung
Mit Hilfe des hier zur Verfügung gestellten Service „Online-Klausurgutachten" können Lehrkräfte der Brandenburger Schulen Gutachten für Klausuren der Einführungsphase, der Qualifikationsphase und für das Abitur erstellen. Bislang besteht diese Möglichkeit nur für ausgewählte Fächer im Zentralabitur. Dies wird auf weitere Fächer ausgedehnt – im Abitur 2026 kann das Gutachten für alle zentralen Fächer genutzt werden. Die Nutzung des Gutachtens wäre für Lehrkräfte zunächst freiwillig.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: keine
Zentrale Aufgaben für Klassenarbeiten
Das Zusammenstellen von Aufgaben für Klassenarbeiten bedeutet einen großen Aufwand für Lehrkräfte. Keine Klasse gleicht der anderen; Schülerinnen und Schüler sollen gleiche Chancen haben. In Ergänzung der Planungshilfen und der Beispiele für schulinterne Fachpläne, die bereits vorliegen, wird ein Aufgabenpool mit standardisierten Aufgaben zur Verfügung gestellt. Der Pool ist so gestaltet, dass passende Aufgaben je nach Fach, Jahrgang und Kompetenzen sowohl für den individuellen Lernstand von Schülerinnen und Schülern als auch für Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen ausgewählt werden können. Damit werden zugleich die Aufgabenqualität gefördert und die Lehrkräfte im Prozess der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung entlastet.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Sekundarstufe-I-Verordnung
Vereinfachung der Konzeptarbeit
Sofern Konzepte durch rechtliche Vorgaben erforderlich sind, werden diese durch die Schule erarbeitet und weiterhin auf ihre Aktualität geprüft. Die Anzahl der verbindlich neben dem Schulprogramm zu erarbeitenden Konzepte hat sich allerdings deutlich reduziert. Ebenfalls werden durch das MBJS Muster-Konzepte bereit gestellt, die zur Entlastung der Lehrkräfte beitragen.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: keine
Reduzierung der Zahl verpflichtender Elterngespräche in der Grundschule
Die Maßnahme findet sich bereits in der Begründung des vom Landtag beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes. In der Schuleingangsphase (Jahrgangsstufe 1 und 2) erhalten Schülerinnen und Schüler keine Noten. Stattdessen wird Eltern ein Lernentwicklungsbogen ausgehändigt, der bislang verpflichtend in individuellen Lernentwicklungsgesprächen erläutert wird. Die Elterngespräche werden nicht mehr verpflichtend sein. Eine Klassenlehrkraft wird jedoch nach eigener Einschätzung oder auf Wunsch der Eltern weiterhin zum Entwicklungsgespräch einladen.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Grundschulverordnung
Entfall Grundschulgutachten
Für den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule erstellen Lehrkräfte bislang für jede Schülerin und jeden Schüler ein individuelles Gutachten über Entwicklung, Fähigkeiten, Begabungen, Leistungen und Kompetenzen aus. Das Grundschulgutachten wird von der Klassenkonferenz beschlossen. Diese zeitaufwendige Aufgabe wird für das Ü7-Verfahren im Schuljahr 2026/27 zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 im Schuljahr 2027/28 komplett entfallen. Für die Eignung für den Bildungsgang der Allgemeinen Hochschulreife an Gesamtschulen und Gymnasien sind die Noten auf dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse, zukünftig die Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens und der Elternwunsch entscheidend. Genügt der Notenschnitt nicht für den Besuch eines Gymnasiums, besteht weiterhin die Möglichkeit des Probeunterrichts.
Vorbehalt: Für die Abschaffung des Grundschulgutachtens muss das Brandenburgische Schulgesetz durch den Landtag geändert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist eingeleitet. Daneben werden die Grundschulverordnung, die Sekundarstufe I Verordnung sowie die VV-Zeugnisse in einem gesonderten Verfahren geändert.
Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7
Durch den Entfall des Grundschulgutachten wird das Übergangsverfahren, insbesondere für die Gymnasien, vereinfacht. Für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler ist keine zeitaufwendige Auswertung des Grundschulgutachtens notwendig. Grundlage ist das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 und die Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Sekundarstufe-I-Verordnung
Orientierungsarbeiten ersetzen Klassenarbeiten
Die Orientierungsarbeiten in der Jahrgangsstufe 8 mit ihren kompetenzorientierten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sind eine Rückmeldung für die Wirksamkeit von Unterricht. Sie sollen künftig nicht mehr zusätzlich erfolgen, sondern Klassenarbeiten ersetzen und entsprechend bewertet werden. Es ist geplant, in weiteren Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I zentrale schriftliche Arbeiten zu schreiben, die eine Klassenarbeit ersetzen. Damit werden Lehrkräfte von der Erarbeitung von schriftlichen Arbeiten entlastet.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: Sekundarstufe-I-Verordnung
Bewertung der Vergleichsarbeiten VERA
Die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 (VERA 3, VERA 8) stellen die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler für Lehrkräfte – im bundesweiten Vergleich der Bildungsstandards – fest. Die Ergebnisse zeigen den Lehrkräften, welche Kompetenzen besonders zu fördern sind. Künftig dürfen Inhalte der Vergleichsarbeiten, die bereits im Unterricht behandelt worden sind, im Rahmen einer Lernerfolgskontrolle bewertet werden. Die Entwicklung eigener Aufgaben entfällt.
Zu ändernde Rechtgrundlage: keine
- 4) Entlastungsmaßnahmen in Vorbereitung
Weitere Zentralisierung des Abiturs und Rotation (EFA-Prinzip) in den dezentralen Fächern
Aktuell werden für mehr als 25 Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien dezentral Abituraufgaben von den Lehrkräften erstellt. Zu diesem hohen Arbeitsaufwand kommt ein anschließender Genehmigungsprozess, der zusätzliche Ressourcen erfordert. In weiteren Fächern werden Abituraufgaben zentral erarbeitet und den Schulen zur Verfügung gestellt. Im ersten Schritt werden drei weitere Fächer in zentrale Abiturfächer überführt: Psychologie, Spanisch, Latein. Weitere Fächer sind in der Planung.
Für Fächer, in denen auch weiterhin dezentral Abitur geschrieben wird, könnte ein Rotationsprinzip für spürbare Entlastung sorgen. Aktuell erstellen die Lehrkräfte dieser Schulen die jährlichen Prüfungen und bringen sie in den Prüfungs- und Genehmigungsprozess ein. Das ist ein erheblicher Aufwand, zumal häufig kleinere Fächer und damit jedes Jahr dieselben Lehrkräfte betroffen sind. Würde jedes Jahr eine Schule für diese dezentral geschriebenen Abiturfächer zuständig sein (EFA-Prinzip, Eine Für Alle) und den anderen Schulen zur Verfügung stellen, wäre das eine große Entlastung.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: keine
Digitale Schülerakte
Ein Ziel der Entlastungsmaßnahmen ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Dazu wird auch die digitale Schülerakte beitragen. Schulen sollen dieses System in Zukunft zur Verwaltung von Schülerdaten nutzen, um Informationen wie Noten, Fehlzeiten, Lernentwicklungen und Kontaktdaten zentral und digital zu speichern.
Zu ändernde Rechtgrundlage: Datenschutzverordnung Schulwesen
Vereinfachung bei Dienstreisen
Eine neue, intuitivere Softwarelösung für die Abrechnung von Reisekosten ist aktuell für die gesamte Landesverwaltung, somit auch für Lehrkräfte, in Planung.
Zu ändernde Rechtsgrundlage: keine