Stadt und Land reagieren gemeinsam auf Gewalt: Weitere Maßnahmen greifen nach den Winterferien
Das Brandenburger Bildungsministerium, das Innenministerium des Landes, das Staatliche Schulamt und die Stadt Cottbus/Chóśebuz untermauern, dass sie die Situation im Stadtteil Sachsendorf und Gewaltvorfälle an Cottbuser Schulen weiterhin sehr ernst nehmen und darauf reagieren. Wie bei einer Beratung im Januar vereinbart, setzen sie gemeinsam zusätzliche Maßnahmen um, die bereits nach den Winterferien greifen werden.
Unmittelbare Unterstützung erfährt die Regine-Hildebrandt-Grundschule. Die Schulleitung wird personell gestärkt: Die Position der stellvertretenden Schulleitung wurde vergeben und eine erweiterte Schulleitung gebildet. Darüber hinaus laufen die Vorbereitungen, um das Projekt „Ein Quadratkilometer Bildung“ für mehr Bildungsgerechtigkeit in Stadtvierteln mit besonderen Herausforderungen an die Schule und in ihr Umfeld zu bringen.
Nach den Winterferien nimmt zudem die erste von zwei Lerngruppen für Kinder mit besonders herausforderndem Verhalten außerhalb des Schulstandortes ihre Arbeit auf. Zunächst wurde eine Lerngruppe für sechs Kinder der Jahrgangsstufe 6 gebildet. Das Bildungsministerium und das Staatliche Schulamt Cottbus haben dafür die nötigen Voraussetzungen geschaffen. Die Lerngruppe für Kinder der Jahrgangsstufe 4 ist in Vorbereitung.
Unmittelbar nach den Winterferien werden zwei Kinder, die besonders auffällig geworden sind, aus der Schule genommen und in einer schulersetzenden Maßnahme tagsüber unterrichtet und betreut. Entsprechende Vorkehrungen hat das Jugendamt veranlasst und einen Träger mit der Aufgabe betraut. Dieser Unterricht ist an ein Training sozialer Kompetenzen gekoppelt. Die jeweiligen Eltern haben sich mit der Verfahrensweise einverstanden erklärt. Sie ist zunächst auf sechs Monate angesetzt. Die Arbeit mit den Familien ist ein wichtiges Element, um auf das Sozialverhalten von Kindern einzuwirken. Die nicht strafmündigen Kinder waren mehrfach an gewalttätigen und verbalen Auseinandersetzungen in der Schule, auf dem Schulhof sowie im Wohngebiet beteiligt. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und im Interesse des Kinderschutzes werden keine weiteren Angaben zu Details gemacht.