Änderungen zum zweiten Schulhalbjahr 2025/26
Am 9. Februar 2026 ist Unterrichtsbeginn im zweiten Schulhalbjahr 2025/26. Damit werden mehrere Änderungen zur Sicherung des Unterrichts im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern wirksam. Lehrerinnen und Lehrer werden von bürokratischen und unterrichtsfernen Aufgaben entlastet.
- Mit der Zustimmung des Landtags zu den Änderungen im Brandenburgischen Schulgesetz ist der Weg frei für Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Schulsystem, z.B. über schnellere und direktere Umsetzung der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
- Mit Änderung der Verordnungen für die Grundschule und die Sekundarstufe I – im Einvernehmen mit dem Landesschulbeirat – kommen auf Lehrkräfte weitere Entlastungen von zeitaufwendigen Aufgaben abseits des Unterrichts zu (Fallbeispiele am Ende dieser Mitteilung).
- Mit dem Beschluss des Landeshaushaltes 2025 und 2026 wurde die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte ab dem 1. Februar 2026 um eine Unterrichtsstunde erhöht. Davon sind rund 40 Prozent der Lehrkräfte faktisch nicht betroffen.
- Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres stehen den Schulen wieder Stundenkontingente für Zusatzangebote in größerem Umfang zur Verfügung.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Wir sind unter neuen Vorzeichen ins Schuljahr 2025/26 gestartet. Die Änderungen zum Halbjahreswechsel sind ein schulplanerischer Ausnahmezustand: Wir setzen die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um eine Unterrichtsstunde sowie umfangreiche Erleichterungen mit dem zweiten Entlastungspaket für Lehrkräfte um. Für unsere Schulämter, Schulleitungen und Lehrkräfte bedeutet dies verschiedene Umstellungen. Ich danke allen, die sich konstruktiv und mit großem Aufwand in die Vorbereitung eingebracht haben.“
Wesentliche Änderungen zum Schulhalbjahr:
Unmittelbarkeit von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Das Verfahren für verschiedene Ordnungsmaßnahmen nach einem schwerwiegenden Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern wird schneller und direkter. Darüber entscheidet nunmehr die Schulleiterin oder der Schulleiter anstelle eines einzuberufenden Gremiums, z.B. der Klassenkonferenz. Zugleich kann eine Klassenlehrerin oder ein Klassenlehrer unter erleichterten Voraussetzungen einen Verweis aussprechen. Die pädagogisch begründeten Handlungsmöglichkeiten der Schule werden damit gestärkt. Eine Reaktion auf ein Fehlverhalten wird unmittelbarer deutlich für Schülerinnen und Schüler, während der organisatorische Aufwand an Schulen reduziert wird.
Keine Pflicht zur Facharbeit in Jahrgangsstufe 9
Bislang waren Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in Jahrgangsstufe 9 eine selbstgewählte Facharbeit zu erstellen oder eine äquivalente Leistung zu erbringen. Die Pflicht dazu entfällt mit der Änderung der Sekundarstufe-I-Verordnung. Dennoch besteht auf Wunsch von Schülerinnen und Schülern und in Absprache mit ihren Lehrerinnen und Lehrern weiterhin freiwillig die Möglichkeit, eine Facharbeit zu erstellen, die in die Bewertung der schulischen Leistung einfließt.
Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien ohne zentrale Prüfung
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien können sich in der 10. Klasse nun vollständig auf den Übergang in die Oberstufe vorbereiten. Die zentralen Prüfungen (P10) an Gymnasien fallen weg. Für Lehrkräfte bedeutet dies ebenfalls eine deutliche Entlastung. So hat unter anderem die Vertretung der Schulleitungen der Gymnasien seit Jahren diese Maßnahme gefordert.
Fokussierung bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens – zum Beispiel Lern- und Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft – wird an Grundschulen künftig nur noch in den Jahrgangsstufen 4 und 6 vorgenommen. An den weiterführenden Schulen wird sie nur noch für Jahrgangsstufe 9 verpflichtend festgelegt. Für Jahrgangsstufe 10 kann die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens auf Wunsch der Eltern weiterhin erfolgen.
Keine vorgeschriebenen Lernentwicklungsgespräche
In der Schuleingangsphase (Jahrgangsstufe 1 und 2) erhalten die Eltern einen Lernentwicklungsbogen zu den Fortschritten ihrer Kinder anstelle eines Noten-Zeugnisses. Elterngespräche können weiterhin nach Einschätzung der Lehrkraft oder auf Wunsch der Eltern darüber hinaus stattfinden, dürfen aber im Einvernehmen auch entfallen.
Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
Zum 1. Februar 2026 erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung für alle Lehrkräfte (außer an Förderschulen „Geistige Entwicklung“) um eine Unterrichtsstunde pro Woche. An Schulen mit besonderen pädagogischen Herausforderungen (MBJS-Sozialindex 4 und 5, Förderschulen sowie Berufliche Schulen) gibt es keine Auswirkung der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung – das sind rund 40 Prozent aller Lehrkräfte. Im Zuge der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung stehen rund 11.500 Lehrerwochenstunden mehr zur Verfügung. Die im Haushalt beschlossene Reduzierung der Lehrkräftestellen um 445 im Vergleich zum Jahr 2024 kann weitestgehend ausgeglichen werden, sobald alle Stellen besetzt werden, die aufgrund altersbedingt ausscheidender Lehrkräfte und neuer Teilzeitanträge frei werden. Weitere Stellenbedarfe, die sich aus künftig steigenden Schülerzahlen ergeben, sind damit nicht abgedeckt. Es werden landesweit etwa 50 Umsetzungen von Lehrkräften aufgrund schulspezieller Personalüberhänge zum Halbjahreswechsel erforderlich – in fast allen Fällen erfolgte dies im Einvernehmen. Ein erhöhter Wunsch nach Teilzeit-Beschäftigung ist bislang nicht festzustellen. Die staatlichen Schulämter nehmen darüber hinaus beständig Einstellungen vor.
Volle Stundenzahl für Ganztag
Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 wurden die Richtwerte für die sogenannte Zusatzausstattung der Schulen (Umfang der Lehrerwochenstunden neben der Unterrichtsversorgung) verändert angewendet. Die Gesamtausstattung mit Lehrerwochenstunden lag damit im Durchschnitt aller Schulen um 2,5 Prozent niedriger als ohne Richtwerteanwendung. Dies wird nun schrittweise aufgehoben. Mit dem zweiten Halbjahr stehen den Schulen die Stundenzuweisungen für schulische Ganztagsangebote wieder vollständig zur Verfügung. Ebenso wird die veränderte Richtwerteanwendung für die Förderschulen „Geistige Entwicklung“ aufgehoben.
Entlastungspaket für Lehrkräfte
Das Maßnahmenbündel für Entlastungen von Lehrkräften und für Entbürokratisierung im Schuldienst geht über die oben genannten Maßnahmen hinaus. Dazu zählen außerdem zum Beispiel die Bereitstellung von Vorlagen für schulinterne Curricula mit erforderlichen Materialien, die Nutzung des KI-Chatbots „telli“ etwa in der Unterrichtsvorbereitung oder die Weiterentwicklung des Schulportals als zentrale digitale Einstiegsstelle in die Schullandschaft. Die Vereinfachung im Übergangsverfahren von der Grundschule zur weiterführenden Schule (Ü7-Verfahren) erfolgt im Schuljahr 2026/27. Ein Element wird der Verzicht auf das Erstellen und Auswerten von Grundschulgutachten sein.
Lehrkräftebedarf besteht weiterhin
Die verbesserte Personalausstattung der Schulen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Schuldienst des Landes weiterhin auf einem Arbeitsmarkt mit Fachkräftemangel bewegt. Gerade in Schulen in ländlichen Regionen Brandenburgs ist es eine große Herausforderung, den Lehrkräftebedarf abzusichern. Vor allem in berlinnahen Regionen ist darüber hinaus für die kommenden Schuljahre mit einer weiterhin steigenden Schülerzahl zu rechnen. Dem stehen Ruhestandsabgänge geburtenstarker Jahrgänge in der Lehrerschaft gegenüber.
Fiktive Fallbeispiele zu Entlastungsmaßnahmen
Die Entlastungsmaßnahmen ab dem 2. Halbjahr im Schuljahr 2025/26 werden Lehrkräfte von Aufgaben abseits des Unterrichts befreien. Sie sollen sich mehr auf das Unterrichten fokussieren können. Das bedeutet: Während die Unterrichtsstunden um einmal 45 Minuten an einem Tag pro Woche zunehmen, greifen die Entlastungsmaßnahmen in der Zeit vor und nach dem Unterricht. Folgende fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung:
Beispiel 1: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden schneller und direkter
Eine Fachlehrkraft für Biologie und Chemie unterrichtet an einer Oberschule in Vollzeit (wöchentlich 26 Schulstunden) in verschiedenen Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 10. In mehreren Klassen gibt es Schülerinnen und Schüler, die verweigernde oder aggressive Verhaltensweisen an den Tag legen. Schüler A. gerät immer wieder mit anderen in Streit. Jetzt hat er Schülerin B. so sehr am Arm verletzt, dass sie von einem Übergangsarzt behandelt werden musste. Dies ereignete sich nicht im Unterricht und auch nicht in der Aufsichtszeit der Lehrkraft. Bisher musste sie an der Klassenkonferenz in der Regel am Nachmittag teilnehmen, die über Ordnungsmaßnahmen gegen über A. entschied. Die Lehrkraft musste nach Unterrichtsschluss (14 Uhr) in der Schule warten oder konnte nur kurz zur Familie nach Hause, um später wieder zurückzufahren.
Wirkung des Entlastungspakets: Über die Änderung des Schulgesetzes ist eine Klassenkonferenz nicht so oft notwendig. Die Schulleitung kann direkt über bestimmte Ordnungsmaßnahmen entscheiden. Die Lehrkraft kann die gewonnene Zeit für andere, unterrichtsnahe Aufgaben nutzen.
Beispiel 2: Unterstützung durch den KI-Chatbot „telli“
Eine Lehrkraft im Seiteneinstieg hat vor kurzem ihren alten technischen Beruf an den Nagel gehängt und unterrichtet nun Mathematik an einer Grundschule. Das Fachliche bereitet ihr kaum Probleme, die pädagogische Vorbereitung der Unterrichtsstunden ist aber weiterhin herausfordernd. Unter anderem war es bislang zeitlich belastend, neues Übungsmaterial für die Schülerinnen und Schüler zu konzipieren.
Wirkung des Entlastungspakets: Mit Hilfe des für alle Lehrkräfte kostenlosen und rechtssicheren KI-Chatbots „telli“ kann die Lehrkraft in wenigen Minuten für ihre Klasse passende Übungsblätter erstellen, sogar differenziert für unterschiedliche Niveaustufen. Auch die Planung von Unterrichtsreihen und die Konzeption von Klassenarbeiten geht dank „telli“ jetzt viel schneller.
Beispiel 3: Verzicht auf P10 an Gymnasien und Freiwilligkeit für Facharbeiten
Eine Lehrkraft ist seit vielen Jahren an einem Gymnasium tätig – aktuell als Klassenleitung einer 9. Klasse und als Fachlehrkraft für Englisch in einer 10. Klasse. Die Zehntklässler steuern fast ausschließlich auf die Oberstufe zu, dennoch sollen sie (bislang) die zentralen Prüfungen (P10) absolvieren. Für die Lehrkraft ist dies viel Vor- und Nachbereitungsarbeit.
Die Neuntklässler hatten (bislang) ebenfalls eine „Extra“-Aufgabe: die Facharbeit. Sie bearbeiteten individuell ein Thema und mussten individuell von der Lehrkraft betreut werden. Für manche Schülerinnen und Schüler ist es auch genau das Richtige, sich intensiv schriftlich mit einem Thema zu befassen. Diese Schülerinnen und Schüler hat die Lehrkraft immer gern betreut und wird dies auch weiterhin tun. Denn ab diesem Schuljahr können Schülerinnen und Schüler eine Facharbeit auf Wunsch erstellen, es ist aber keine Pflichtaufgabe mehr für alle.
Wirkung des Entlastungspakets: Die intensive Prüfungsvorbereitung mit der Erarbeitung konkreter Aufgaben in Jahrgangsstufe 10 kostete ebenso Zeit wie die Korrektur der Arbeiten – das entfällt nun. Für Schülerinnen und Schüler fällt ebenso eine große Zusatzbelastung weg. In ihrer 9. Klasse kann sich die Lehrkraft darauf fokussieren, die Schülerinnen und Schüler bei Facharbeiten zu betreuen, die dafür motiviert sind und sich damit verbessern können. Die gewonnene Zeit kann sie sinnvoller für anderes einsetzen.