Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg
Grundsätzlich beschult jedes Land seine Landeskinder selbst. Das Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg regelt die Voraussetzungen, unter welchen ein Schulwechsel an eine öffentliche Schule des jeweils anderen Landes möglich ist. Es ist eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für den Schulbesuch im jeweils anderen Land. Das „Abkommen über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin" gilt seit 1. Januar 2014 unbefristet. Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg gibt es bereits seit 1997. Da inzwischen mehr Brandenburger Schülerinnen und Schüler Berliner Schulen besuchen als umgekehrt, wurde der Finanzausgleich zwischen beiden Ländern neu geregelt. Berlin und Brandenburg haben sich auf ein Verfahren verständigt, das flexibler und unbürokratischer als bisher auf schwankende Schülerzahlen reagieren kann und einen automatischen Ausgleich für Kostensteigerungen vorsieht.
Wann und unter welchen Voraussetzungen Ihr Kind eine Schule im jeweils anderen Bundesland besuchen kann, entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer sowie den Verwaltungsvorschriften zum Verfahren des Schulbesuchs im Land Berlin und zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Land Berlin.