Nachteilsausgleich

Als Nachteilsausgleich werden angemessene Erleichterungen und geeignete unterstützende Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen sollen, dass Schülerinnen und Schüler mit vorhandenen Einschränkungen, Benachteiligungen oder Behinderungen im Unterricht die geforderten Standards und Kompetenzen erreichen können. Die Vielzahl der gebotenen und möglichen individuellen Unterstützungsmaßnahmen regeln die jeweiligen Rechtsvorschriften.

Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg

Die Handreichung „Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg“ ermöglicht einen umfassenden Überblick zum Thema LRS-R, über sonderpädagogische Förderschwerpunkte und Deutsch als Zweitsprache. Sie gibt nach fachlichen Einführungen Hinweise zu individuellen pädagogischen Maßnahmen im Unterricht, zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs bei Leistungsfeststellungen und konkrete Vorschläge für die Umsetzung anhand von Fallbeispielen. Rechtliche Grundlagen, eine Literaturliste und hilfreiche Links ergänzen das Angebot, das Lehrkräfte in ihrem Handeln u.a. für die sonderpädagogische Förderung unterstützen und stärken soll.


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