Evaluation Barbetragsempfehlung
Empfehlung des MBJS zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg mit ergänzenden Hinweisen für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag. (Stand 24.07.2019)
Vor dem Hintergrund der am 24.07.2019 veröffentlichten o.g. Empfehlung besteht für das MBJS mit dieser Evaluation die Zielstellung den aktuellen Stand der örtlichen Festlegungen zur Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg in Erfahrung zu bringen. Darüber hinaus soll auch evaluiert werden, wie die ergänzenden Hinweisen für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag ggf. wahrnehmbare praktische Beachtung gefunden haben.
Die Befragung im Rahmen der Evaluation erfolgt bei den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und bei den Einrichtungsträgern mit unterschiedlichen Fragebögen. Die Beantwortung der untenstehenden Fragen wird ungefähr 10-15 Minuten Ihrer Zeit beanspruchen.
Falls Sie Nachfragen zu der Befragung im Detail haben, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Thomas Staggat
Telefon: 0331 866 3737
Email: thomas.staggat@mbjs.brandenburg.de
Die aktuelle Empfehlung des MBJS finden Sie hier.