Land und Kommunen einig: Brandenburg setzt Rechtsanspruch auf Ganztag um
Jugendministerium und kommunale Spitzenverbände haben sich auf Eckpunkte zur Umsetzung des bundesweiten Ganztagsanspruchs geeinigt. Ab 1. August 2026 haben alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, einen bundesrechtlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Umfang von durchgehend acht Stunden täglich an fünf Wochentagen, auch in den Ferien. Die Umsetzung und die Finanzierung der damit verbundenen konnexitätsbedingten Mehrbelastungen ist einvernehmlich geregelt.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Brandenburg komplettiert die Ganztagsbetreuung. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Die Umsetzung des ausgeweiteten Rechtsanspruchs stellt Land und Kommunen allerdings auch vor Herausforderungen. Insbesondere die finanzielle Mehrbelastung sowie die verbindlichere Kooperation von Schule und Hort rechtssicher zu regeln, war ein Kraftakt. Ich danke dem Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg ausdrücklich für die gemeinsame Ausgestaltung. Ab September 2024 hat eine Arbeitsgruppe inklusive thematisch spezialisierter Unterarbeitsgruppen intensiv zusammengearbeitet – das alleine zeigt die Fülle der Anforderungen. Diese Einigung ist ein großer Erfolg. Uns war klar: Schule und Hort müssen gemeinsam ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges ganztägiges Ganztagsangebot flächendeckend im Land vorhalten können.“
Geschäftsführer Landkreistag Brandenburg, Dr. Holger Obermann: „Die Landkreise verstehen den erweiterten Ganztagsanspruch vor allem als Chance für mehr Bildungsqualität, indem die Angebote von Schule und Hort stärker inhaltlich abgestimmt und organisatorisch verzahnt werden. Die Umsetzung der Eckpunkte ist hier ein wichtiger erster Schritt, den wir sehr gern weiter mitbegleiten möchten. Die Einigung zeigt zugleich, dass Land und Kommunen gemeinsam auch für schwierige Finanzierungsfragen Lösungen finden. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.“
Geschäftsführer Städte- und Gemeindebund, Jens Graf: „In verschiedenen Gemeinden Brandenburgs wurde seit vielen Jahren ‚Ganztag´ erfolgreich angeboten, gelebt und von den Familien gut angenommen. Diese Projekte sollen auch fortgeführt werden. Gleichwohl stellt die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes des Bundes Städte, Gemeinden, Ämter und die Verbandsgemeinde vor sehr große zusätzliche Herausforderungen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen kommunalen Finanzkrise. Deshalb war die intensive gemeinsame Abstimmung und Vorbereitung der Umsetzungsschritte geboten. Für zentrale Punkte konnte Übereinstimmung erreicht werden. Insbesondere sollen Hort und Schule ‚auf Augenhöhe‘ zusammenwirken. Die Kooperation wird verbindlich ausgestaltet. Weitere Klärungen sind in Arbeit. Ich danke allen, die an den Abstimmungsprozessen mitgewirkt haben. Die weitere Entwicklung wird beobachtet, damit ggf. weitere Anpassungen vorgenommen werden können.“
Der Anspruch wächst nach der Einführung (auf Grundlage des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) des Bundes schrittweise bis zum Ende der vierten Jahrgangsstufe auf. Rechtsanspruchserfüllend sind neben der Förderung in Tageseinrichtungen auch Schulen mit Ganztagsangeboten. Der bundesrechtliche Anspruch besteht auch in den Ferien.
Im Land Brandenburg haben bereits heute alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe gemäß § 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Der Mindestbetreuungsumfang für die Kinder in den Jahrgangsstufen eins bis vier beträgt vier Stunden am Tag neben der Unterrichtszeit. Die landesgesetzlichen Rechtsansprüche gelten auch in den Ferien.
Obwohl der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in Brandenburg durch Schule und Hort damit weitgehend erfüllt ist, bestehen aufgrund der bundesrechtlichen Ausweitung noch einige Lücken, die durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Schulseite noch zu schließen sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Ferienbetreuung, Mehrbelastungen auf kommunaler Seite für Wege- und Überbrückungsbedarfe sowie der notwendigen Kooperation von Schulen und Horten. Besondere Berücksichtigung findet zudem die Gewährleistung der ganztägigen Betreuung von Kindern an Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Zu allen Punkten haben sich das Ministerium und die kommunalen Spitzenverbände verständigt und Lösungen gefunden, die praktikabel und umsetzbar sind. Eine weitere Begleitung des Umsetzungsprozesses ist vereinbart.
Gesetzlich werden Anpassungen im Kindertagesstättengesetz (KitaG), Brandenburger Schulgesetz (BbgSchulG) sowie der Verwaltungsvorschriften (VV) Ganztag notwendig. Die Zeitplanung soll mit dem Gesetzgebungsprozess zur Neuordnung der Kitafinanzierung verschränkt werden.
Weitere Informationen:
Gemeinsame Eckpunkte für die schrittweise Umsetzung des Bundesrechtsanspruchs ab dem 1. August 2026
MBJS-Fachportal: Infoseite Ganztag und Hort