Landesregierung und GEW einig in Sachen Lehrkräfte im Seiteneinstieg an Schulen – neue Wege in das Beamtenverhältnis

Logo des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Die Landesregierung Brandenburg, vertreten durch die Staatsekretäre der Ministerien für Bildung, Inneres und Finanzen haben sich mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Brandenburg in Potsdam auf Eckwerte des Dienst- und Arbeitsrechts für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie Lehrkräfte mit Seiteneinstieg an Brandenburger Schulen geeinigt.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir brauchen weiterhin Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger als Verstärkung der Lehrkräfte-Teams an unseren Schulen. Brandenburg ist ein attraktiver Arbeitgeber mit guten Arbeits- und Einkommensbedingungen. Nach der wegweisenden Vereinbarung zur Beschäftigung und Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern von 2017 werden die Rahmenbedingungen erneut angepasst. Insbesondere wird für Seiteneinsteigende mit Bachelor-Abschluss die Möglichkeit für eine Beamtenlaufbahn eröffnet.“

GEW/Vorsitzender Landesverband Brandenburg Günter Fuchs: „Mit der neuen Vereinbarung werden erneut arbeits- und beamtenrechtliche Möglichkeiten zur Erhöhung der Attraktivität und Wertschätzung der Tätigkeit aller Lehrkräfte eröffnet. Die Zuordnung aller Lehrkräfte mit einer vollständigen Ausbildung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes ist ein weiterer Meilenstein zur Gleichstellung. Zugleich werden den Lehrkräften mit Seiteneinstieg nach einer zusätzlichen Qualifizierung attraktivere Aufstiege eröffnet. Mit der neuen Vereinbarung werden die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die nächsten Jahre abgesichert und die Rechtssicherheit für die betroffenen Lehrkräfte deutlich erhöht. Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist auch, dass es weitere Verhandlungen insbesondere zur Qualifizierung der Lehrkräfte ohne Hochschulabschluss geben wird.“

Eröffnung einer Beamtenlaufbahn für Seiteneinsteigende mit Bachelor-Abschluss
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages sichert die Landesregierung Brandenburg zu, dass bis zum Beginn des Schuljahres 2023/24 die notwendigen besoldungs-, haushalts- und lehrerbildungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit Seiteneinsteigende, die über einen Bachelor-Abschluss verfügen, nach erfolgreicher Absolvierung von Zertifikatsqualifizierungen (Mindestdauer: 18 Monate) und zusätzlichen Prüfungen die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis eröffnet wird. Die Altersgrenze bleibt hiervon unberührt (§ 3 Absatz 2 Landesbeamtengesetz).

a) Bildungsamtsrätin/Bildungsamtsrat

mit der Voraussetzung zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach: Seiteneinsteigenden mit Bachelor-Abschluss, die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach nachweisen können und nach Abschnitt 2 Ziffer 3 Entgeltordnung Lehrkräfte eingruppiert sind, wird nach erfolgreicher Absolvierung einer 18-monatigen Zertifikatsqualifizierung und zusätzlicher Prüfung das Eingangsamt A 12 (Bildungsamtsrätin/Bildungsamtsrat) eröffnet.

b) Bildungsamtfrau/Bildungsamtmann

ohne Voraussetzung zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach: Seiteneinsteigenden mit Bachelor-Abschluss, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen und nach Abschnitt 2 Ziffer 4 der Entgeltordnung Lehrkräfte eingruppiert sind, wird nach erfolgreicher Absolvierung einer 18-monatigen Zertifikatsqualifizierung und zusätzlicher Prüfung das Eingangsamt A 11 (Bildungsamtfrau/Bildungsamtmann) und eine Beförderungsmöglichkeit in die Besoldungsgruppe A 12 nach erfolgreicher Absolvierung einer weiteren 18-monatigen Zertifikatsqualifizierung und zusätzlicher Prüfung eröffnet.

Qualifizierung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung

Sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahn Bildungsamtfrau/Bildungsamtmann bzw. Bildungsamtsrätin/Bildungsamtsrat vorliegen, wird die Landesregierung den als Tarifbeschäftigten eingestellten Seiteneinsteigenden mit Bachelor-Abschluss – auf Antrag – im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eine Qualifizierung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Amt der Bildungsamtfrau/des Bildungsamtmanns bzw. der Bildungsamtsrätin/des Bildungsamtsrats anbieten. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen dezentral in der Fläche des Landes Brandenburg angeboten werden.  

Unterrichtseinsatz

Im ersten Beschäftigungsjahr ist der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte im Seiteneinstieg grundsätzlich auf höchstens drei Unterrichtsfächer und in drei Jahrgangsstufen zu begrenzen. Sie erhalten regelmäßig, mindestens alle zwei Monate ab Aufnahme der selbstständigen Unterrichtstätigkeit, eine schriftliche Rückmeldung zu ihrer Unterrichtsdurchführung durch die Mentorin bzw. den Mentor.

Künftig alle Lehrkräfte mit Lehramt im höheren Dienst

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags wird die Landesregierung bis zum Beginn des Schuljahres 2024/25 die besoldungs- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen schaffen, alle in den Besoldungsgruppen A 13 und A 13 kw des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes ausgewiesenen Lehrämter des gehobenen Dienstes der Laufbahngruppe des höheren Dienstes zuzuordnen. Die Zuordnung zur Laufbahngruppe des höheren Dienstes ist nicht mit der Überführung in die Studienratslaufbahn verbunden.

Wirksamkeit der Maßnahmen auswerten

Die Gesprächsparteien vereinbaren, die weitere Entwicklung des regionalen Arbeitsmarkts für Lehrkräfte – beginnend mit den Ergebnissen der Einstellungen zum Schuljahr 2022/23 (ab dem 2. Quartal 2023) – zu analysieren und die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen auszuwerten sowie ihre Gespräche zur Weiterentwicklung der Leitlinien zur Qualifizierung von Seiteneinsteigenden ohne Hochschulabschluss fortzuführen.

Folgende bestehende Verabredungen wurden konkretisiert:

Befristete Einstellung von Seiteneinsteigenden – mit Entfristungsperspektive

Liegen für eine unbefristete Stelle keine Bewerbungen von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung oder einem vergleichbaren Abschluss vor, werden – aus Bedarfsgründen – Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung (Seiteneinsteigende) zunächst mit einem befristeten Arbeitsvertrag (für 13 Monate/zuvor 15 Monate) in den Schuldienst des Landes Brandenburg eingestellt. Der befristete Arbeitsvertrag wird nach Ablauf von 13 Monaten (zuvor 15 Monate) unbefristet fortgeführt, wenn die Lehrkraft die pädagogische Grundqualifizierung und weitere Fortbildungsmaßnahmen während des Befristungszeitraums absolviert und das zuständige staatliche Schulamt die Bewährung der Lehrkraft festgestellt hat. 

Pädagogische Grundqualifizierung

Während dieses Zeitraumes nehmen sie verpflichtend an einer pädagogischen Grundqualifizierung teil. Der erste Teil (ein Monat vollschichtig) wird vor der selbstständigen Unterrichtsaufnahme vermittelt, im verbleibenden Befristungszeitraum wird die pädagogische Grundqualifizierung berufsbegleitend fortgeführt. Hierfür erhalten die Seiteneinsteigenden vier Anrechnungsstunden. Eine ausschließlich berufsbegleitende pädagogische Grundqualifizierung ist zukünftig ausgeschlossen.

Mentoring-Programm

Die Seiteneinsteigenden werden durch ein Mentoring-Programm in den Schulen unterstützt. Dafür erhält jede Schule eine Anrechnungsstunde pro Seiteneinsteigenden jeweils für die Dauer von zwölf Monaten. Diese Anrechnungsstunde(n) erhalten die als Mentorin oder Mentor beauftragten Lehrkräfte. Sie bekommen zudem weiterhin die bisherige monatliche Zulage von 100 Euro.


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter