Hitzefrei an Schulen

In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können die Schulleitungen für die Primarstufen und die Sekundarstufe I (Klassenstufen 1 bis 10) eigenverantwortlich hitzefrei geben. Das ist auch von der örtlichen Situation abhängig, zum Beispiel, ob der Schülerverkehr auch außerhalb der normalen Fahrtzeiten angeboten wird. In ländlichen Gebieten kann das schwierig sein. Es gibt einheitliche Regelungen in Brandenburg durch den in den Verwaltungsvorschriften zum Schulbetrieb vorgegebenen Rahmen, den die Schulen sachgerecht nutzen.

Die Entscheidung über hitzefrei trifft jede Schule eigenverantwortlich. Die Schulleitung kann Unterrichtszeiten verkürzen, den Unterricht umorganisieren oder hitzefrei geben. Es gibt selbstverständlich keine tagesaktuellen Hinweise vom Bildungsministerium oder den staatlichen Schulämtern. Die konkreten Entscheidungen können sinnvoll nur Vorort getroffen werden.

Den Unterricht verkürzen oder ausfallen lassen können Schulleitungen für Grundschulen und Sekundartstufe I entsprechend der Vorschrift zum Schulbetrieb: „Werden um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist.“

Weiter heißt es für die älteren Schüler: „Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, des Zweiten Bildungsweges und der Fachschulen wird der Unterricht in der Regel dem Stundenplan entsprechend fortgesetzt.“

Und: „Bei absehbaren längeren Hitzeperioden soll eine einseitige Beeinträchtigung der Fächer in Randstunden durch Umorganisation des Unterrichtes vermieden werden. Klausuren und schriftliche Prüfungen sind so zu legen, dass eine Beeinträchtigung durch extreme Hitze vermieden wird.“

Und falls es wieder kalt wird: „Klausuren und schriftliche Prüfungen sind abzusetzen, wenn die Raumtemperaturen nicht mindestens 18 Grad Celsius betragen.“ Wenn die Temperatur unter 16 Grad Celsius, in Sporträumen unter 14 Grad Celsius, gesunken ist, findet kein Unterricht mehr statt.

Die Betreuung bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit ist selbstverständlich gewährleistet, denn hitzefrei bedeutet noch lange nicht, dass die Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich nach Hause können bzw. müssen. In der Primarstufe dürfen sie nur vorzeitig nach Hause, wenn sie abgeholt werden oder die Zustimmung der Eltern vorliegt. Für alle Schülerinnen und Schüler muss der Transport zur Wohnung gesichert sein. Die in der Schule verbleibenden minderjährigen Schülerinnen und Schüler sind so zu betreuen, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch die extremen Raumtemperaturen möglichst gering ist. Ganztagsangebote sollen auch bei extremen Temperaturen stattfinden und sollen gegebenenfalls den Temperaturverhältnissen angepasst werden.

Und falls es wieder kalt wird: Wenn die Temperatur in Unterrichtsräumen unter 16 Grad, in Sporträumen unter 14 Grad Celsius gesunken ist, findet kein Unterricht mehr statt.


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