Ausschreibungen für Leitungsfunktionen an Schulen
Schulleiter (m/w/d) an einem Oberstufenzentrum im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt (Oder)
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt (Oder) ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum 01.02.2026 die Stelle als Schulleiter (m/w/d) am
Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Wriezener Straße 28 E
15344 Strausberg
neu zu besetzen.
Das Oberstufenzentrum besteht aus vier Abteilungen.
Die Abteilung 1 (Standort: Wriezener Straße 28E; 15344 Strausberg) umfasst die Berufsschule Wirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Berufe rund um Schutz und Sicherheit.
Die Abteilung 2 (Standort: Wriezener Straße 28E; 15344 Strausberg) umfasst die Bildungsgänge der Berufsfachschule für Sozialwesen und der Fachschule für Sozialwesen.
Die Abteilung 3 (Standort: Wriezener Straße 28E; 15344 Strausberg) umfasst die Bildungsgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Berufliches Gymnasium), der Fachoberschule 1-jährig für Wirtschaft und Technik sowie der Fachoberschule 2-jährig für Sozialwesen, Technik und Wirtschaft.
Die Abteilung 4 (Standort: Straße der Jugend 9; 15306 Seelow) umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule Agrarwirtschaft, Bautechnik, Holztechnik, die Fachschule für Bautechnik sowie die Berufsvorbereitung und die Berufsgrundbildung.
Aufgaben:
Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen im Rahmen der Beschlüsse der Schulleitung und der schulischen Gremien in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem staatlichen Schulamt; Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; entscheidet über den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte; Förderung der schulischen Ausbildung der Studierenden sowie der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten; Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur.
Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn des Studienrats (zwei allgemeinbildende Fächer oder mit mindestens einem beruflichen Fach, das dem Ausbildungsprofil des Oberstufenzentrums entspricht) oder Befähigung für die Laufbahn des Lehrers im berufstheoretischen Unterricht in der Sekundarstufe II mit einer Ausbildung, die dem Ausbildungsprofil des Oberstufenzentrums entspricht; langjährige, mindestens vier Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis an beruflichen Schulen.
Anforderungen:
Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht, den Mitwirkungsgremien, den Ausbildungsbetrieben, den zuständigen Stellen gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung und der Bundesagentur für Arbeit; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; erwartet werden Engagement, Eigenständigkeit sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit; fundierte Kenntnisse des Schulrechts im Land Brandenburg; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.
Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 16 BbgBesG bewertet. Sofern die Stelle mit einer oder einem tariflich Beschäftigten besetzt wird, erfolgt die Zahlung eines außertariflichen Entgeltes nach Entgeltgruppe 15 Ü TV-L.
Das Amt als Schulleiter wird gemäß § 120 Landesbeamtengesetz oder gemäß § 31 TV-L bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 18.01.2025 zu richten an das
Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder)
Herr Dr. Olaf Steinke
Gerhard-Neumann-Straße 3
15236 Frankfurt (Oder).
Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung im Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.