Verfahren zur Betriebserlaubniserteilung und Meldepflichten

Verfahren zur Betriebserlaubniserteilung

Gemäß § 45 SGB VIII bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig über Tag und Nacht oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, einer Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung.

Für die Erteilung der Erlaubnis und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg gelten folgende Zuständigkeiten:

Zuständigkeitsbereich
Stand: 01.06.2023

Name
Stellenzeichen
Vertretung

Kontaktdaten

Referatsleiterin

Frau Gallep
26

Tel.: 0331-866-3760
sabine.gallep@mbjs.brandenburg.de

Prignitz
Ostprignitz-Ruppin

Frau Kopp
26.10

Vertretung bei Abwesenheit:
Frau Mora Rubi

Tel.: 0331-866-3763
Mobil: 0160-4830292
sylvia.kopp@mbjs.brandenburg.de

Uckermark
Potsdam

Frau Winkler
26.11

Vertretung bei Abwesenheit:
Frau Gustke

Tel.: 0331-866-3764
Mobil: 0151-25844343
claudia.winkler@mbjs.brandenburg.de

Frankfurt (Oder)
Märkisch-Oderland

Herr Saupe
26.12

Vertretung bei Abwesenheit:
Frau Kronemann/
Herr Staggat


Tel. 0331-866-3765
Mobil: 0151-58821033
martin.saupe@mbjs.brandenburg.de

Spree-Neiße
Cottbus

Herr Saupe
26.12

Vertretung bei Abwesenheit:
Herr Staggat/
Frau Kronemann

Tel. 0331-866-3765
Mobil: 0151-58821033
martin.saupe@mbjs.brandenburg.de

Barnim
Elbe-Elster
Oberhavel

Frau Schröder
26.14

Vertretung bei Abwesenheit:
Frau Mora Rubi/
Frau Kopp

Tel.: 0331-866-3767
Mobil: 0160-97971344
antje.schroeder@mbjs.brandenburg.de

Havelland
Teltow-Fläming

Frau Mora Rubi
26.15

Vertretung bei Abwesenheit:
Frau Kopp

Tel.: 0331-866-3768
Mobil: 0160-4825725
doreen.morarubi@mbjs.brandenburg.de

Dahme-Spreewald
Oder-Spree

Frau Kronemann
26.16

Vertretung bei Abwesenheit
Herr Staggat

Tel.: 0331-866-3769
Mobil: 0160-5202983
nadine.kronemann@mbjs.brandenburg.de

Tel.: 0331-866-3766
Mobil: 0171-6973348
thomas.staggat@mbjs.brandenburg.de

Oberspreewald- Lausitz

Frau Petzold
26.17

Vertretung bei Abwesenheit:
Frau Schröder

Tel. 0331-866-3798
Mobil: 0151-54203640
stefanie.petzold@mbjs.brandenburg.de

Potsdam-Mittelmark
Brandenburg a. d. H.

Frau Gustke
26.18

Vertretung bei Abwesenheit:
Frau Winkler

Tel. 0331-866-3799
Mobil: 0151-68826068
annemarie.gustke@mbjs.brandenburg.de

Empfehlung zum Barbetrag (Taschengeld)

Empfehlung zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburgmit ergänzenden Hinweisen für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag (Stand: 24.07.2019)

Die am 24. Juli 2019 veröffentlichte Empfehlung gliedert sich in Aussagen zur Höhe des Barbetrages (Taschengeld) und zum Umgang mit dem Barbetrag (Taschengeld). Es wird erwartet, dass sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg zukünftig an dieser Empfehlung orientieren.         
Ergänzend zur Empfehlung bezüglich der Höhe, befinden sich im zweiten Teil der Empfehlungen ergänzende Hinweise für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag in Ihren Einrichtungen.

Die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS bietet den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den Trägern von Einrichtungen bezüglich der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung Beratung an.

Ein anlassbezogenes Überprüfungsrecht des Umganges mit dem Barbetrag (Taschengeld) in erlaubnispflichtigen Einrichtungen ergibt sich  für die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS in Auslegung des § 46 SGB VIII.

Empfehlung vom 24.07.2019 Höhe Barbetrag/Umgang mit dem Barbetrag


Erteilung einer Betriebserlaubnis – Verfahren

Erteilung einer Betriebserlaubnis – Verfahren

Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchKJE) vom 6. April 2017


Anschreiben zu Änderung der Berechnungsgrundlage in der Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teil stationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchuKJE) 05.04.2023

Anlage: Information über die Berechnungsgrundlage für den Mindestpersonalschlüssel 05.04.2023


Mitteilung 31/17 vom 6. April 2017 Information über die Berechnungsgrundlage für den Mindestpersonalschlüssel

Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)

Mindestanforderungen für Fachkräfte in vollstationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie Mehrfachbehinderungen, Weisung des MASGF vom 14. Juni 2002

Verknüpfung der Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII mit familienähnlichen Betreuungsformen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII

Rundbriefe der Einrichtungsaufsicht

Rundbriefe der Einrichtungsaufsicht

Die Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg veröffentlicht zukünftig Rundbriefe zu verschiedenen Themen, die im engen Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und in Internaten und Wohnheimen stehen (§§ 45 bis 48a SGB VIII). Adressaten dieser Rundbriefe sind die Träger der o.g. erlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie nachrichtlich die örtlichen Jugendämter im Land Brandenburg.

An dieser Stelle finden Sie alle Rundschreiben als PDF-Dateien einschließlich ggf. beigefügter Anlagen in der zeitlichen Abfolge ihrer Veröffentlichung.


Rundbrief EA/01/2022 vom 07.02.2022

Informationen zum Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sowie Aktualisierung in § 20 IfSG


Rundbrief EA/03/2020 vom 05.03.2020

Hinweise zur Qualifikation des pädagogischen Personals in Einrichtungen gemäß § 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung, für Wohnheime und Internate und zur Antragstellung zur Genehmigung von Quereinsteigern/-innen


Rundbrief EA/02/2020 vom 05.03.2020

Informationen zum Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Anlage: Dokumentation der Nachweispflicht nach § 20 Infektionsschutzgesetz zum Masernschutz


Rundbrief EA/01/2020 vom 22.02.2020

Informationen zu Präventionsmaßnahmen und zum Umgang mit Verdacht auf Infektionen mit dem Coronavirus in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie in Internaten/Wohnheimen


Rundbrief EA/01/2019 vom 02.05.2019

Informationen zum Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg (KJLR)- Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der erzieherischen Hilfen


Rundbrief EA/03/2018 vom 30.08.2018

Veränderte Formulare für das Betriebserlaubnisverfahren (§ 45 SGB VIII) und für die Wahrnehmung der Meldepflichten (§ 47 SGB VIII) ab dem 01.09.2018


Rundbrief EA/02/2018 vom 27.07.2018

Hinweise für stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zum Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern gemäß § 1631b Abs. 2 BGB


Rundbrief EA/01/2018 vom 15.02.2018 Änderungen zum Umfang der unverzüglich vorzunehmenden Personalmeldungen im Rahmen des § 47 SGB VIII

Anlage: Formblatt Erhebungsbogen

Antrag auf Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII (Formulare)

Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis nach §§ 45 ff. SGB VIII


Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchKJE) vom 6. April 2017


Antrag Betriebserlaubnis 

Anlage 1 Binndifferenzierung

Kontaktdaten Träger

Formblatt Personalbogen

Erhebungsbogen Personal -gesamt-

Personalbogen Leitung

wirtschaftliche Selbstauskunft

DABEA (DAtenBankEinrichtungsAufsicht)

Die online gestützte Datenbank –DABEA– befindet sich nunmehr seit 2020 im Betrieb und ergänzt das bisherige Verfahren in der Einrichtungsaufsicht im Land Brandenburg. Die Träger von bereits bestehenden erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen sowie Antragstellende erhalten damit die Möglichkeit Anträge online zu stellen und ihre Meldepflichten digitalisiert wahrzunehmen.  Die Software DABEA ist als webbasierende Anwendung entwickeln worden und somit unabhängig von der eingesetzten Hardware und des genutzten Betriebssystems. Die Anwendung wird von den Clientrechnern in einem Internetbrowser aufgerufen und bedient. Bevorzugt sollten die Browser „Chrome“, „Edge“ oder „Firefox“ eingesetzt werden.  Die minimale Displayauflösung sollte 1366x768 betragen.

Die erfassten Daten werden in einer SQL-Datenbank gespeichert. Der Zugriff auf die Daten ist für die Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport(MBJS) sowie für Träger von Betreuungseinrichtungen möglich. Der Zugriff auf die Daten wird über ein Nutzerkonzept geregelt. Eine gezielte Zuordnung der Rechte für einen Nutzer wird über ein Rollenkonzept mit entsprechenden Zugriffsrechten sichergestellt.

Nach § 20 Absatz 10 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch kann die oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift vorgeben, dass Anträge und Meldungen gemäß den §§ 45 bis 48a des Achten Buches Sozialgesetzbuch elektronisch zu übermitteln sind. Die Träger haben den Datenschutz in ihrem Einflussbereich zu sichern. Verwaltungsakte gemäß den §§ 45 bis 48a des Achten Buches Sozialgesetzbuch können elektronisch übermittelt werden.
Die auf dieser Basis erlassene Verwaltungsvorschrift zur elektronischen Datenübermittlung - elDatübVV) regelt seit 27. April 2021 diesen Anwendungsbereich.

Für schriftliche Hinweise bei Problemen im Betrieb steht das Funktionspostfach der Administratoren der Datenbank unter der E-Mail-Adresse: dabea23_Admin@mbjs.brandenburg.de zur Verfügung.

Den Zugang zur Datenbank  –DABEA– finden Sie hier:

https://dabea.brandenburg.de


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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