Geflüchtete Familien, junge Volljährige und unbegleitete Minderjährige

Zwei gefaltete Papierkraniche in den ukrainischen Nationalfarben © dpa

Aus der Ukraine flüchten nicht nur Familien mit minderjährigen Kindern und junge Volljährige, sondern auch Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten. Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, sind unbegleitete Minderjährige. Reisen sie mit Freunden oder mit entfernten Verwandten in Deutschland ein, gibt es gute Regelungen der örtlich zuständigen Jugendämter um schnell zu prüfen und festzustellen, ob sie Hilfe benötigen. Es gilt, ihnen einen möglichst umfassenden Kinder- und Jugendschutz zu gewähren. 

Mit den Jugendämtern und Trägern hat sich das Bildungs- und Jugendministerium (MBJS) bereits intensiv abgestimmt, wie den Kindern und Jugendlichen unkompliziert geholfen werden kann. Es besteht Einigkeit darüber, dass Fluchtgemeinschaften nicht getrennt werden sollen, auch wenn keine Erziehungsberechtigten dabei sind. Die Jugendämter bereiten sich aktuell darauf vor, falls keine Eltern oder Erziehungsberechtigte dabei sind, die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen (vorläufig) in Obhut zu nehmen und in einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Einrichtung unterzubringen.

Des Weiteren können auch für Familien, junge Volljährige sowie Mütter und/oder Väter, die für ein Kind unter sechs Jahren allein Sorge tragen, Leistungen und andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden. Dies zu bewilligen liegt im Ermessen des zuständigen Jugendamts.

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