Aktionsprogramm zum Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche in Brandenburg

Corona_Schülerinnen_Masken_Unterricht_Bildung_Schule_Klassenzimmer © dpa

Pandemiebedingte Einschränkungen haben Kindern und Jugendlichen Enormes abverlangt. Viele Schülerinnen und Schüler haben Unterstützungsbedarfe, brauchen Zeit und gezielte Angebote, um Lernrückstände aufzuholen, aber auch um die in der Pandemie gemachten Erfahrungen zu verarbeiten. Untersuchungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche während der Pandemie weniger Zeit mit Lernen verbracht haben als vor der Pandemie.

Das Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ soll möglichst alle Kinder und Jugendliche erreichen. Im Bereich Schule sollen pandemiebedingte Lernrückstände abgebaut und die soziale Kompetenzentwicklung gestärkt werden. Dafür stehen in Brandenburg 68,7 Millionen Euro für die Dauer von zwei Schuljahren zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich mit 38,7 Millionen Euro im Rahmen des von Bund und Ländern vereinbarten Aktionsprogramms, das Land mit 30 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm.

Die Unterstützungsbedarfe und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sind sehr unterschiedlich. Daher kommen den Lernstandserhebungen am Anfang des Schuljahres, der Einschätzung des psychosozialen Unterstützungsbedarfs sowie den Erfahrungen und Kenntnissen der Lehrkräfte über ihre Schülerinnen und Schüler eine wichtige Bedeutung zu. Folgende Maßnahmen sind im Wesentlichen geplant: 

  • ergänzende Lernangebote,
  • individuelle Lernbegleitung,
  • schulergänzende und außerschulische Angebote,
  • Angebote der Schulsozialarbeit,
  • psychosoziale Angebote und Bewegungsangebote sowie
  • zusätzliche Ferien- und Freizeitmöglichkeiten und Freiwilligendienste.

Zusätzliches pädagogisches Personal – Verstärkung um 200 Stellen für zwei Jahre
Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernrückständen werden für die Dauer von zwei Schuljahren zusätzliche Lehrkräfte oder sonstiges pädagogisches Personal eingestellt. Dafür stehen insgesamt 24,1 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm zur Verfügung. Basis für die Zuweisung der Stellen an die Schulen sind die Ergebnisse der Lernstandserhebungen. Sie liegen im September vor, so dass ab Oktober das zusätzliche Personal tätig werden kann

Lernbegleitung durch den Einsatz von Studierenden
Im vorigen Schuljahr waren 400 Studierende an Schulen im Rahmen des Programms „Studentische Lehr-Lern-Assistenzen an Brandenburger Schulen“ eingesetzt. Das erfolgreiche Programm wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Die Studierenden begleiten und fördern Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen individuell oder in kleinen Gruppen, zusätzlich zur schulischen Förderung. Besonders für die Absicherung der sprachlichen und mathematischen Basiskompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern erhalten die Studierenden entsprechende Qualifizierungsangebote. Für dieses Handlungsfeld stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Schulergänzende und außerschulische Angebote
Mit schulergänzenden und außerschulische Maßnahmen sollen fachliche und soziale Kompetenzen gefördert werden. Dafür stehen 23,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen. Stufe 1: Alle Schulen erhalten im August ein Budget von 3.000 Euro. Damit können zu Beginn des Schuljahres in Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern Projekte zur Stärkung z.B. des sozialen Lernens ermöglicht werden. Mit diesen wird zudem ein wichtiger Beitrag geleistet, Schule wieder als Lern- und Begegnungsraum wahrzunehmen. In Stufe 2 sollen die Mittel zielgerichteter eingesetzt werden: Vorgesehen ist, dass die Schulen ein bestimmtes Budget erhalten, deren Schülerinnen und Schüler auf der Basis der Lernausgangslagen sowie der psychosozialen Einschätzung besonders große Bedarfe haben. Mit diesem Budget können Lerngruppen gebildet oder Projekte umgesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch freie, öffentliche oder gewerbliche Träger. Zur Beratung der Schulen, Umsetzung und finanziellen Abwicklung des Gesamtvorhabens werden zwei Träger als Geschäftsbesorger beauftragt.

Stärkung durch Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist eine wichtige Kooperationsform von Jugendhilfe und Schule, die auch die häusliche Situation und die Freizeitbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Zur Stärkung der Schulsozialarbeit werden pro Landkreis und kreisfreier Stadt drei zusätzliche Stellen für die Schulsozialarbeit finanziert. Dafür stehen 7,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Bewegungsangebote und Schwimmkurse
Die Kinder und Jugendlichen haben sich in der Pandemiezeit weniger bewegt. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit motorischen Defiziten oder psychosozialen Auffälligkeiten im Grundschulalter werden zusätzliche Bewegungsangebote in Kooperation mit den Sportorganisationen eingerichtet. Für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht schwimmen können, werden Intensiv-Schwimmkurse in Kooperation mit den Sportorganisationen angeboten. Insgesamt stehen dafür 600.000 Euro zur Verfügung.

Ferien mit Lernangeboten
In den Sommerferien 2021 wurden von verschiedenen Trägern Maßnahmen zur Feriengestaltung unterbreitet, die Lern- und Freizeitformate miteinander verbunden haben. Diese Ferien mit Lernangeboten wurde gut angenommen. Dabei waren insbesondere die sozialen Begegnungen für die Kinder und Jugendlichen wichtig, aber auch die Möglichkeit, Lernlücken zu schließen und für das weitere Lernen motiviert zu werden. Für die Herbstferien stehen noch über 1 Mio. Euro der Gesamtfördersumme von 3,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Freizeitangebote – Ferienprogramme
Ziel ist es, auch im nächsten Jahr Angebote zur Erholung, zur außerschulischen Bildung und sozialen Entwicklung zu fördern. Solche Angebote werden von Jugendverbänden und anderen Trägern der freien Jugendhilfe, von Kommunen, aber auch vom Jugendherbergswerk oder anderen nicht-kommerziellen Anbietern unterbreitet. Für das Jahr 2022 stehen dafür 2,1 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.

Ausbau der Jugendfreiwilligendienste
Das Bundesprogramm sieht u.a. die Stärkung der Jugendfreiwilligendienste – Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) – als Unterstützungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche vor. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Resilienzfähigkeit gestärkt werden. Zudem sollen die Jugendfreiwilligendienstleistende den Kindern und Jugendlichen Hilfestellung beim Aufholen von Lernrückständen geben, in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften. Für zusätzliche Plätze im FSJ und FÖJ sind im Zeitraum ab 1.September 3,1 Millionen Euro vorgesehen, damit werden ca. 213 zusätzliche Plätze angeboten werden können. Aus Landesmitteln stehen für das Schuljahr 2021/22 außerdem 100 Stellen für das FSJ-Schule zur Verfügung, die mit dem jüngsten Haushalt aufgestockt sowie 40 weitere im Rahmen des Aktionsprogramms

 


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter