Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz soll im Dialog mit Akteuren novelliert werden – Bildungsministerin Britta Ernst eröffnete Auftakt des Beteiligungsverfahrens

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Heute trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von anerkannten Weiterbildungsorganisationen, Kursleitenden, Kommunen und Dachverbänden sowie dem Bildungsministerium in der Heimvolkshochschule Seddiner See, um über Novellierungsbedarfe im Weiterbildungsgesetz zu sprechen. Da das Gesetz 30 Jahre alt ist, muss es an die neuen Anforderungen, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, angepasst werden. Der Koalitionsvertrag sieht eine Novellierung im Dialog mit den Akteuren vor, insbesondere den freien und öffentlichen Bildungsträgern.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Erwachsenenbildung umfasst in der Bildungsbiografie die längste Phase des lebenslangen Lernens. Um dafür in ein attraktives und bedarfsgerechtes Angebot umzusetzen, braucht es gute Rahmenbedingungen. Dies gilt gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen etwa durch den demografischen Wandel oder die Digitalisierung. Daher freut es mich, dass wir nun beginnen, in mehreren regionalen Fachgesprächen zunächst mit den Akteuren vor Ort in den thematischen Austausch über die Änderung des Weiterbildungsgesetzes zu treten.“

Im Land Brandenburg gibt das Weiterbildungsgesetz für die allgemeine, politische und kulturelle Weiterbildung den rechtlichen Rahmen vor, ebenso für Teile der berufsübergreifenden Weiterbildung. Im ersten Fachgespräch für die Region Brandenburg an der Havel, Havelland, Potsdam und Potsdam-Mittelmark wurden nach einem wissenschaftlichen Fachbeitrag von Dr. Sarah Widany (Universität Potsdam) in mehreren thematischen Workshops Vorschläge erarbeitet. Dabei ging es unter anderem um die Ziele und den Auftrag von Weiterbildung, die Rollen der Akteure oder die Stärkung der Qualitätsentwicklung. Die Ergebnisse fließen als ein Bestandteil in die Vorbereitung eines Eckpunktepapiers als konzeptionelle Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren ein.

Weitere Fachgespräche für die anderen Regionen des Landes Brandenburg folgen noch im vierten Quartal 2021. Deren Ergebnisse werden ebenso im Verfahren zur Erstellung von Eckpunkten einfließen. Darüber hinaus folgen, nach Abschluss der regionalen Veranstaltungen, weitere Schritte zur umfassenden Beteiligung, inklusive des formal vorgesehenen Beteiligungsverfahrens.


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