Autistisches Verhalten

Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im autistischen Verhalten haben eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die in ihrer Komplexität die Lebens- und Lernsituation nachhaltig beeinträchtigt. Von zentraler Bedeutung sind qualitative Beeinträchtigungen in der:

  • Wahrnehmungsverarbeitung,
  • sozialen Interaktion sowie
  • wechselseitigen, altersgemäßen, situations- und adressatenadäquaten Kommunikation

Die Diagnose dieser tiefgreifenden Entwicklungsstörung wird von einem Kinder- und Jugendpsychiater nach dem Klassifikationssystem ICD 10 gestellt. Da der Ausprägungsgrad der Beeinträchtigung nach Alter und Entwicklungsstand ein breites Spektrum aufweist, spricht man auch von einer Autismus-Spektrums-Störung (ASS). Das Vorliegen einer fachärztlichen Diagnose ist Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im autistischen Verhalten. Ausgehend von der Vielfalt der Erscheinungsformen ist die schulische Bildung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im autistischen Verhalten die gemeinsame Aufgabe aller Schulformen und Schulstufen


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