Bürokratieabbau – Standarderprobung
Bürokratieabbau verfolgt das Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Kommunen weiter zu senken. Die Standarderprobung ist eine Form des Bürokratieabbaus. Grundlage für die Standarderprobung ist das Brandenburgische Standarderprobungsgesetz. Gemäß § 1 ist es Ziel des Gesetzgebers, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Standards im Sinne des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes sind Vorgaben in landesrechtlichen Vorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg (§ 2 Absatz 1 Satz 2).
Zur Erprobung einer orts- oder bürgernahen Aufgabenerledigung können auf Antrag Zuständigkeiten nach Maßgabe von § 6 – Maßgaben zum Brandenburgischen Schulgesetz – von den Landkreisen auf die Gemeinden, Ämter oder Zweckverbände sowie vom Land auf die Landkreise, Gemeinden, Ämter oder Zweckverbände übertragen werden (§ 4 Absatz 1). Bei der Evaluation sind die Auswirkungen auf denjenigen, dessen Zuständigkeiten übertragen wurden, zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 3 Satz 2).
Der Antrag ist an die jeweils fachlich zuständige oberste Landesbehörde (Genehmigungsbehörde) zu richten. Die landesrechtlichen Standards, von denen abgewichen werden soll und die Dauer der Erprobung sind im Einzelnen anzugeben. Die angestrebte Öffnung im Sinne des Zieles des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (§ 1), die Vorgehensweise und die Wirkung, die dadurch erzielt werden soll, müssen beschrieben werden. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist Genehmigungsbehörde für Anträge aus den Bereichen Bildung, Jugend und Sport. Anträge aus diesen Bereichen sind an die dezentrale Normprüfstelle im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu richten:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 14
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Interessierten Kommunen wird empfohlen, folgende Arbeitsschritte bei der Planung in den Blick zu nehmen:
- Beschreibung der Ausgangssituation und des Erwartungshorizontes,
- Bestimmung der einzelnen Erprobungsziele gemäß Brandenburgischem Standarderprobungsgesetz,
- Benennung der Sachverhalte, die hierfür zu erheben sind,
- Festlegung des groben Zeitrahmens,
- Erarbeitung eines Dokumentationsbogens,
- Erarbeitung von Evaluationskriterien und Evaluationsindikatoren,
- Entwicklung von Instrumenten für Erhebungen und Berichterstattungen,
- Definierung des zu beteiligenden Personenkreises,
- Diskussion der Kriterien, Indikatoren und Instrumente zur Erhebung und Berichterstattung,
- Konkretisierung des Zeitplans bis zum Zwischenbericht,
- Zwischenberichte der Kommunen mit ersten Datenerhebungen,
- Zwischenberichtsauswertung durch die Genehmigungsbehörde,
- Erfahrungsaustausch der Kommunen mit dem Ziel, Fragen, Probleme zu diskutieren,
- Präzisierung/Ergänzung von Erhebungsbögen, Zeitplan und Abschlussberichtsbogen,
- Abschlussbericht der Kommunen.