Leistungsbewertung
Nach dem Brandenburgisches Schulgesetz, § 57, werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler durch Noten, Punkte oder schriftliche Informationen zur Lernentwicklung bewertet.
- In den Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie in allen Jahrgangsstufen der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ treten schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle der Noten.
- In den Jahrgangsstufen 3 und 4 können auf Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Elternversammlung schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle der Noten treten (auch in Flex-Klassen).
Die Leistungsbewertung kann in den Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufe I und den entsprechenden Förderschulen durch schriftliche Aussagen ergänzt werden.
Ziel der Leistungsermittlung ist die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus gemessen an den Vorgaben der Rahmenlehrpläne und anderer geeigneter curricularer Materialien. Die Leistungsbewertung umfasst die Leistungsermittlung, die Leistungsbeurteilung und die Mitteilung des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler sowie an deren Eltern. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, für jede Schülerin und jeden Schüler die Voraussetzungen im Unterricht zu schaffen, die eine weitgehende Annäherung von Leistungsfähigkeit und tatsächlich erbrachter Leistung ermöglicht. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass sie dem Entwicklungsstand sowie dem Sach- und Textverständnis der Schülerinnen und Schüler entsprechen.
Die Leistungsbewertung ist ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Vorgang. Die Leistungsermittlung setzt insbesondere eine gezielte und beständige Leistungsbeobachtung voraus und erfordert eine einheitliche und schlüssige Umsetzung der Beobachtungen in Bewertungen. Die Leistungsbewertung muss für die Schülerin oder den Schüler bzw. deren Eltern nachvollziehbar und verständlich sein. Die Leistungsbewertung dient insbesondere der Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern über den Leistungsstand und die Leistungsentwicklung. Sie ist Ausgangspunkt für die Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie Grundlage für die Gestaltung der Schullaufbahn. Schwerpunkte der Leistungserziehung sind die Entwicklung von Anstrengungsbereitschaft und die Stärkung des Vertrauens in die eigene Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse der Leistungsbewertung sind durch die Lehrkräfte auszuwerten. Die Auswertung dient als Grundlage für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität. Die Leistungsbewertung ist kein Mittel der Disziplinierung.