Rahmenlehrpläne (Curricula) – Rahmenlehrplan 1 bis 10

Der Unterricht wird nach § 10 des Brandenburgischen Schulgesetzes auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen (Curricula) erteilt. Die Rahmenlehrpläne bestimmen die verbindlichen Anforderungen und Inhalte (Kerncurriculum) ebenso wie die Gestaltungsfreiräume und Wahlmöglichkeiten im Unterricht der Fächer, Lernbereiche, übergreifenden Themenkomplexe oder Lernfelder.

Die Schulen in Berlin und Brandenburg verfügen über einen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10. Die durchgängige Konzeption vom Schulbeginn bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 stellt in diesem Rahmenlehrplan eine neue Qualität dar. Es werden die aufeinander aufbauenden Anforderungen für alle Schulabschlüsse und Bildungsgänge dargestellt, auch die für die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“. Damit wird auf transparente Weise deutlich, welche Anforderungen Schülerinnen und Schüler erfüllen müssen, um den erfolgreichen Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule zu bewältigen und um einen gewünschten schulischen Abschluss zu erreichen.


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