Unfallversicherung – Unfallverhütung

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und andere für die Schule tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht, an außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen oder auf den damit verbundenen Wegen einen Unfall erleiden. Informationen zum versicherten Personenkreis, zu den versicherten Tätigkeiten und Wegen, der Unfallanzeige oder dem zuständigen Träger und den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sowie zur Unfallfürsorge für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis sind in der Handreichung „Unfallversicherung und Haftung“ beschrieben.

Den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung obliegt – neben den im Falle eines Unfalls zu erbringenden Leistungen – die Unfallverhütung. Hierzu gehören z.B. der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften sowie von Regeln zur Sicherheit und Gesundheit, die sicherheitstechnische Überwachung und Betreuung der schulischen Gebäude und Einrichtungen durch Aufsichtspersonen sowie die Information, Aus- und Weiterbildung der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte in Fragen der Unfallverhütung, der Sicherheitserziehung, des Gesundheitsschutzes und der Ersten Hilfe. Die Unfallkasse Brandenburg sowie der Bundesverband der Unfallkassen haben neben Unfallverhütungsvorschriften auch zahlreichen Informationsmaterialien für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulträger veröffentlicht.


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