Verkehrserziehung
Kinder und Jugendliche über die vielfältigen Gefahren im Straßenverkehr aufklären, richtiges Verhalten einüben sowie den Verkehr als soziales System kennenlernen – das sind die Aufgaben der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung. Das beginnt im Elternhaus und Kindergarten und setzt sich in der Schule fort. Eine Garantie für sicheres Verkehrsverhalten ist ein gutes Verkehrsverständnis der Kinder und Jugendlichen indes nicht. Denn sobald ihre Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen abgelenkt wird, geraten das Bewusstsein für drohende Gefahren, die Verkehrsregeln und Verhaltensanweisungen in den Hintergrund. Hier hilft nur ein weitgehend automatisiertes, gut eingeübtes Verkehrsverhalten. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung werden – insbesondere im Grundschulalter – mit psychomotorischen Übungen gekoppelt, da die Kinder ihr Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögen erst noch entwickeln müssen. Oftmals verunglücken Kinder nicht, weil sie die Regeln nicht kennen, sondern weil sie den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gewachsen sind.
Der Schulweg ist oftmals der erste eigene Weg für Kinder. Gleichzeitig ereignen sich auch die meisten Kinderunfälle im Straßenverkehr auf dem Schulweg. Dass es in Brandenburg einen Bedarf für die Sicherung der Schulwege gibt, zeigt die Unfallstatistik. 10,1% der im Straßenverkehr Verunglückten in den Jahren 2010-2018 war zwischen 0-15 Jahren. (Vgl. Bericht zum Unfallgeschehen im Land BRB im Zeitraum von 2009-2018, S.46) „Die Anzahl der verunglückten Kinder und Jugendlichen [steigt] mit zunehmendem Alter – und dementsprechend mit fortschreitender Selbstständigkeit im Straßenverkehr – an.“ (Vgl. Statusbericht zur Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms 2024 im Land Brandenburg, S.11)
Die von den Kindern zu bewältigenden Wege sollten also vorbereitet und geübt werden. Unterstützung bieten zahlreiche kostenlose Materialien zum Thema „Schulwegsicherung“.
Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist nach § 4 des Brandenburger Schulgesetzes Teil der „Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung“, gehört mit Einführung des neuen Rahmenlehrplanes für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 zu den sogenannten übergreifenden Themenkomplexen und ist in allen Schulstufen sowohl im Unterricht als auch in sonstigen Schulveranstaltungen in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die Schulen sind angehalten, die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung neben vielen weiteren übergreifenden Themen im schulinternen Curriculum zu verankern.
Für eine Teilnahme am Bundes- und Landeswettbewerb „Schülerlotsen“ wird an den Schulen Interesse geweckt. Als Schulweglotsen können Schülerlotsen und ehrenamtlich tätige Erwachsene (Verkehrshelfer) eingesetzt werden. Sie haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule, zu schulischen Einrichtungen und zu besonderen schulischen Veranstaltungen vor Gefahren im Straßenverkehr zu schützen. Sie haben keine polizeilichen Befugnisse und keine Funktion zur Regelung des Verkehrs. Der Einsatz von Schulweglotsen wird durch das Zeichen 356 der Straßenverkehrsordnung (StVO) kenntlich gemacht. Des Weiteren wird der Landeswettbewerb „Bester Radfahrer“ durchgeführt. Die Ausschreibung beider Wettbewerbe erfolgt durch den Verein der Brandenburger Verkehrswacht. Durch die Wettbewerbe sollen alle Kinder zu mehr Verkehrssicherheit motiviert und über möglichst viele Grundschulen erreicht werden.
Die drei Projekte „Busschule“, „Radfahrausbildung“ und „Radfahrsicherheit 12+“ sollen zur Verankerung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule führen. Das Projekt „Busschule“ verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler insbesondere in der ersten Klasse der Grundschule ausreichend Sicherheit bei der Nutzung der Schulbusse zu vermitteln. Für 11- bis 12-jährige besteht das Angebot der theoretischen und praktischen Fahrradausbildung an der Schule. Mit Hilfe des Projektes „Radfahrsicherheit 12+“ wird die Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Radfahren in der Sekundarstufe angestrebt. Es soll die Lücke nach der Radfahrausbildung an der Grundschule schließen.
Grundlage der Verkehrserziehung ist die Empfehlung der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK). Zur Intensivierung der Verkehrssicherheitsarbeit gibt es seit dem Jahr 2004 ein „Integriertes Verkehrssicherheitsprogramm“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL).
- Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Unterricht
- Brandenburgisches Schulgesetz § 12
- Verwaltungsvorschriften über den Einsatz von Schulweglotsen
- Landeswettbewerb „Schülerlotsen“
- Landeswettbewerb „Bester Radfahrer“
- Projekte und Aktionen der Landesverkehrswacht
- Integriertes Verkehrssicherheitsprogramm für das Land Brandenburg
- KMK-Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule
- Schulwegpläne leichtgemacht - der Leitfaden
- Netzwerk Verkehrssicherheit