Vertretungsbudget – Vertretungsreserve

Die Vermeidung von Unterrichtsausfall hat an allen Schulen höchste Priorität. Aber auch Lehrkräfte werden krank und Lehrerinnen schwanger. Um drohenden Unterrichtsausfall angemessen vertreten zu können, hat jede Schule ein eigenes Vertretungskonzept. Das Bildungsministerium unterstützt die Schulen dafür mit zusätzlichen Instrumenten, dem Vertretungsbudget und der Vertretungsreserve.

Vertretungsbudget

Alljährlich stehen zur Absicherung des Unterrichts pro Schuljahr insgesamt gut 12 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Davon fließen mehr als 6 Millionen Europro Jahr in das Vertretungsbudget, mit dem die Schulen – neben ihren sonstigen Instrumenten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall – schnell und gezielt kurz- und mittelfristigen Unterrichtsausfall angehen können. Die Schulen haben sich dafür einen Pool mit infrage kommenden Personen aufbaut, die sie kurzfristig im Vertretungsfall kontaktieren können. Für eine fachlich qualifizierte Vertretung kommen sowohl voll ausgebildete und pensionierte Lehrkräfte infrage als auch Lehramtsstudierende oder Referendarinnen und Referendare. Die Vertretungslehrkräfte werden nach geltenden Tarifverträgen bezahlt. Die Schulen werden bei der Nutzung dieses Instruments von den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg unterstützt.

Die zweite Komponente des Vertretungsbudgets sind zusätzliche 102 Lehrkräfte-Stellen (über 6 Millionen Euro), die den staatlichen Schulämtern pro Schuljahr zugewiesen werden, um zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen zur Vertretung von dauererkrankten Lehrkräfte einzustellen.

Vertretungsreserve

Zur Sicherung des Unterrichts wird jede Schule mit einer Vertretungsreserve ausgestattet. Sie beträgt zirka drei Prozent der Ausstattung der Schule mit Lehrkräften und richtet sich nach dem laut Rahmenlehrplan zu erteilendem Unterricht. Grob gerechnet: Erteilen an einer Schule 100 Lehrerinnen und Lehrer den regulären Unterricht, bekommt die Schule zirka 3 weitere Lehrkräfte als Vertretungsreserve. Solange keine Vertretung des regulär zu erteilenden Unterrichts anfällt, wird die Vertretungsreserve für temporäre Angebote der Schulen wie Teilungs-, Förder- und Wahlunterricht genutzt. Droht regulär zu erteilender Unterricht auszufallen, entfallen zuerst diese temporären Angebote der Schule und die Vertretungsreserve wird zur Sicherung des regulären Unterrichts laut Rahmenlehrplan eingesetzt.


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