Ausschreibungen für Leitungsfunktionen an Schulen

Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) an einem Oberstufenzentrum im Bereich des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel

Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum nächstmöglichen Termin die Stelle als stellvertretender Schulleiter (m/w/d) am

Oberstufenzentrum
"Alfred Flakowski"
Caasmannstraße 11
14770 Brandenburg an der Havel

neu zu besetzen.
Das Oberstufenzentrum besteht aus drei Abteilungen.
Die Abteilung 1 umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Die Abteilung 2 umfasst den Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales, den Bildungsgang der Fachschule für Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik, den Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife mit der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen.
Die Abteilung 3 umfasst den Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in den Ausbildungsberufen Bäcker/in, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Backwaren, Justizfachangestellte/r, Medizinische/r Fachangestellte/r, Kaufmann/frau für Büromanagement, Kaufmann/frau im Einzelhandel, Vekäufer/in, Konditor/in, Fachpraktiker/in Küche und Hauswirtschaftshelfer/in. Zudem ist der Zweite Bildungsweg dem Oberstufenzentrum angegliedert.

Aufgaben:
Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei Abwesenheit oder Verhinderung; selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben, insbesondere beim Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern  sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit, der Sicherung eines geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit, der Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grund-konsenses und einer aufbauenden Schulkultur und der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Behörden.

Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (allgemeinbildende Fächer oder mit mindestens einem beruflichen Fach, das dem Ausbildungsprofil des Oberstufenzentrums entspricht) oder Befähigung für die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers im berufstheoretischen Unterrichts in der Sekundarstufe II mit einer Ausbildung, die dem Ausbildungsprofil des Oberstufenzentrums entspricht; mehrjährige, mindestens drei Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis an beruflichen Schulen.

Anforderungen:
Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit in der OSZ-Leitung, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Mitwirkungsgremien; ausgewiesenes Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; erwartet wird Engagement, Eigenständigkeit sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit; umfassende Kenntnisse über das Schulrecht im Land Brandenburg sowie über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.

Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG zuzüglich Amtszulage bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L zuzüglich Entgeltgruppenzulage bewertet.

Die Funktion als stellvertretender Schulleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 07.01.2025 zu richten an das

Staatliches Schulamt  Brandenburg an der Havel
Die Leiterin
Magdeburger Straße 45
14770 Brandenburg an der Havel.

Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung im Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.


Organigramm / Anschrift

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Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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