Maskenpflicht in Brandenburgs Schulen vor dem Hintergrund des veränderten Infektionsgeschehens

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Am Mittwoch haben sich Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher vor dem Hintergrund des veränderten Infektionsgeschehens zur Maskenpflicht in den Schulen verständigt. Eine Maskenpflicht für alle Schulen wird in die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen.

Alle Personen müssen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten. Für die Horte soll es ähnliche Regelungen geben. Hier werden die pädagogischen Räume und die Außenanlagen ausgenommen. Die geänderte Umgangsverordnung soll am nächsten Dienstag vom Kabinett beschlossen werden.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ziel ist es, alles dafür zu tun, dass Unterricht in Brandenburg möglichst im Regelbetrieb stattfinden kann. Außerdem tragen wir damit den Sorgen und Wünschen der Eltern und Schülerinnen und Schüler Rechnung, die sich in vielen Briefen an uns gewendet haben.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Weltweit und in allen Bundesländern nimmt das Infektionsgeschehen in unterschiedlichem Ausmaß wieder spürbar zu. Zum Ende der Reisezeit besteht auch in Brandenburg die Gefahr, dass das Infektionsgeschehen angefacht wird. Angesichts dieser aktuellen Lage wollen wir den Schulstart im Regelbetrieb mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen flankieren.“


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