Rahmenhygieneplan Kita aktualisiert

Kinder-Rucksäcke hängen an einer Kitagarderobe.

Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte) müssen nach dem Infektionsschutzgesetz über einen Hygieneplan verfügen. Das Gesundheitsministerium hat den Rahmenhygieneplan für Kitas der aktuellen pandemischen Lage angepasst, redaktionell geändert und auch – aufgrund des Bezugs zum schulischen Bereich – mit den dort geltenden Bestimmungen und Empfehlungen abgeglichen. Die darin enthaltenen Bestimmungen und Empfehlungen dienen den Gesundheitsämtern, den Trägern und Kita-Leitungen als Orientierungsmaßstab für die konkreten Hygienepläne in den jeweiligen Einrichtungen.

Jugendministerin Britta Ernst: „Trotz des dynamischen Infektionsgeschehens sollen Kitas und Schulen nicht geschlossen werden. Damit geht aber einher, dass jeder in seinem Wirkungs- und Zuständigkeitsbereich dazu beiträgt, die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen) und darüberhinausgehenden Empfehlungen und Bestimmungen zur Reduzierung von Infektionsgefahren einzuhalten. Der aktualisierte Rahmenhygieneplan unterstützt hierbei die Träger, geeignete Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre jeweilige Einrichtung mit dem Ziel festzulegen, einen größtmöglichen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus der Beschäftigten wie der Kinder in Kindertageseinrichtungen und deren Eltern im Land Brandenburg während der Kindertagesbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie zu erreichen. Ich bitte alle in der Kindertagesbetreuung Tätigen, die Eltern, Großeltern und natürlich auch alle Kinder, sich an die AHA-Regen zu halten.“

Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Kinder, der pädagogischen Kräfte, nichtpädagogische Betreuungspersonen und des sonstigen Personals in Kindertageseinrichtungen ist der Träger der Einrichtung. Bei den umzusetzenden Maßnahmen und Schutzvorkehrungen können sich die Träger von ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihrem Betriebsarzt unterstützen lassen.

Bei der Organisation der Kindertagesstätten ist eine Gruppenkonstanz – soweit möglich – zu sichern, um infektionsrelevante Durchmischungen mit der Folge übergroßer Kontaktketten zu vermeiden.

Auf folgende geschärfte Punkte ist besonders hinzuweisen:

  • Organisation der Kindertagesbetreuung: Bei der Auflösung von bisherigen Gruppenstrukturen zu definierten Zeiten ist zu berücksichtigen, dass jede Lockerung von festen Gruppenstrukturen bei einem positiven COVID-19 Nachweis zu einer Erhöhung der Anzahl von Kontaktpersonen führt und damit das Risiko der Schließung einer gesamten Einrichtung steigt.
  • Bringen und Abholen der Kinder: Die abholenden und bringenden Erwachsenen haben auf dem gesamten Gelände sowie in den Gebäuden der Kindertagesstätte eine Mund-Nase-Bedeckung oder einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • Infektion innerhalb der Familie: Wartet ein in der Häuslichkeit lebendes Familienmitglied auf ein COVID-19 Testergebnis, weil ein Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person bestanden hat, kann das in dieser Häuslichkeit lebende Kind weiterhin in der Kita betreut werden oder den Hort und die Schule besuchen, da es sich hierbei um einen Kontakt zur Kontaktperson – also keinen Kontakt ersten Grades – handelt.

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