Beitragsfreiheit, flexiblere Kindertagespflege, bessere Betreuung von Krippenkindern – Brandenburg bringt deutliche Verbesserungen für Familien bei der Kindertagesbetreuung auf den Weg

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Bessere Bedingungen für die Kindertagesbetreuung bei gleichzeitiger Entlastung von Familien: Das Kabinett hat heute zwei Novellen zum Kitarecht beschlossen: das „Dritte Gesetz zur Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in der Kinder- und Jugendhilfe“ sowie das „Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege“. Für die Verbesserungen investiert das Land im Jahr 2024 rund 130 Millionen Euro. Insgesamt steigen damit die jährlichen Kosten für die Kinderbetreuung für den Landeshaushalt in 2024 auf rund 745 Mio. Euro. Jugendstaatssekretär Steffen Freiberg sagte auf der Pressekonferenz nach dem Kabinettsbeschluss: „Das ist viel Geld, aber unsere beste Zukunftsinvestition.“ Beschlossen wurden auch verbesserte Möglichkeiten für die Kindertagespflege und zur Aufnahme unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher.

Folgende Verbesserungen sind konkret vorgesehen:

Kindergarten wird schrittweise beitragsfrei
Zum 1. August 2023 wird das vorletzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung beitragsfrei, zum 1. August 2024 entfallen die Elternbeiträge für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Bereits seit 2018 ist das letzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung beitragsfrei.

Verbesserte Betreuung der Krippen-Kinder
In den Krippen (Geburt bis unter drei Jahre) wird die Personalbemesssung weiter verbessert: zum 1. August 2024 von 1:4,65 auf 1:4,25; zum 1. August 2025 auf 1:4.

Kindertagespflege wird landeseinheitlich flexibler und attraktiver
Künftig können sich zwei bis drei Kindertagesmütter oder -väter zusammenschließen und als sogenannte Großtagespflege bis zu 15 Kinder betreuen.

Hilfen zur Erziehung: Guter Schutz für Kinder und Jugendliche
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die in familienähnlichen Betreuungsformen untergebracht sind, wird an das Bundesrecht angepasst.

Minderjährige Geflüchtete: Verbesserungen im Aufnahmeprozess
Antragsfristen zur Gewährung von Jugendhilfeleistungen werden angepasst, für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer soll ein zentrales Register aufgebaut werden.

Mit all diesen Vorhaben erfüllt das Bildungs- und Jugendministerium Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, setzt Beschlüsse des Landtags sowie ein Versprechen aus dem Kommunalgipfel (Mitte März 2023) um und kommt rechtlichen Veränderungen auf Bundesebene nach.

Im Einzelnen:

Beitragserleichterung: Kindergarten wird schrittweise beitragsfrei
Ab 1. August 2024 müssen Eltern keine Beiträge mehr für die Betreuung ihrer Kinder in Brandenburger Kindergärten zahlen. Das letzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung ist bereits seit 2018 beitragsfrei, ab 1. August 2023 wird das auch für das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung gelten.

Freiberg: „Brandenburg sorgt für eine beitragsfreie Kindertagesbetreuung bei Drei- bis Sechsjährigen. Das ist eine deutliche Entlastung für viele Familien. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben unseres Koalitionsvertrages von 2019 um. 2024 werden rund 79.000 Kinder im Kindergarten beitragsfrei betreut. Das ist eine gute Nachricht für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger.“ 

Das Land Brandenburg gleicht diese schrittweise Elternbeitragsfreistellung in 2023 und 2024 mit insgesamt rund 56 Mio. Euro in 2024 aus. Dafür erhalten die Kita-Träger vom Land einen finanziellen Ausgleich in Höhe einer Pauschale von 125 Euro pro Kind und Monat. Die Höhe der Pauschale der Elternbeitragsbefreiung für alle drei Jahre im Kindergarten wird Anfang 2024 evaluiert, um diese ab 2025 bedarfsgerecht neu festzusetzen. Für diese Novellierung des Kitagesetzes hat das Kabinett das “Dritte Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung“ gebilligt, das nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird.

Personal in der Krippe: Noch bessere Betreuung der Kinder
Ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ist die qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Deshalb wird mit dem „Dritten Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung“ die Personalbemessung im Kitagesetz weiter zugunsten einer engeren Betreuungsmöglichkeit der jüngsten Kinder verändert.

Bis 2015 betreute jede Fachkraft rechnerisch sechs Krippenkinder (1:6), seit dem 1. August 2022 beträgt das Verhältnis 1:4,65. Mit dem neuen Gesetz würde ab 1. August 2025 jede Fachkraft rechnerisch vier Krippenkinder betreuen (Geburt bis unter Dreijährige).

Mit diesen beiden Schritten können insgesamt rund 1.050 zusätzliche Vollzeitstellen für Erzieherinnen und Erzieher geschaffen werden. Diese wird das Land Brandenburg mit rund 71 Mio. Euro jährlich finanzieren.

Im Kindergarten wurde die Personalbemessung bereits im Jahr 2020 von 1:11 auf 1:10 verbessert. Zusammengerechnet bedeutet dies 2.200 zusätzliche Vollzeitstellen für Erzieherinnen und Erzieher – und damit für die Kinder in Brandenburg.

Die Kosten aller Personalverbesserungen in der Krippe und Kindergarten belaufen sich auf insgesamt 149 Mio. Euro im Jahr.

Freiberg: „Die Kindertagesbetreuung in Brandenburg wird sich bis zum Ende dieser Wahlperiode weiter spürbar verbessern. Erzieherinnen und Erzieher werden sich intensiver einzelnen Mädchen und Jungen widmen können. Wir werden die Träger nach Kräften dabei unterstützen, den Fachkräftebedarf für diesen Qualitätsanspruch abzusichern.“

Die Verbesserungen werden in zwei Schritten ab dem 1. August 2023 umgesetzt.  Das gibt ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen. Eine wichtige Erleichterung dabei: Für Kita-Träger, die diese Verbesserungen aus Gründen, für die sie nicht selbst verantwortlich sind, nicht zeitnah umsetzen können, greift eine Ausnahmeregelung. Dann wird die bislang geltende Personalbemessung (§ 10 KitaGesetz) angewendet. Damit wird verhindert, dass die Betreuung in einer Kita eingeschränkt werden muss, wenn nicht ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen sollten. In diesen Fällen muss ein Träger die neue Personalbemessung noch nicht umsetzen. Dann wird ihm ein Personalkostenzuschuss höchstens für die Zahl des tatsächlich beschäftigten pädagogischen Personals der jeweiligen Einrichtung gewährt. Kita-Träger, die den neuen Betreuungsschlüssel umsetzen, erhalten die zusätzlichen Personalkosten komplett ausfinanziert.

Kindertagespflege: flexibler, attraktiver, landeseinheitlich
Künftig wird es zwei bis drei Kindertagespflegepersonen möglich sein, sich in einem Verbund zusammenzuschließen. Als Großtagespflege dürfen sie bis zu 15 Kinder betreuen. Sie können sich fachlich beraten und unterstützen sowie im Krankheits- und Urlaubsfall leichter vertreten. Das Qualifikationsniveau der Kindertagespflegepersonen wird an die bundesweite Entwicklung angepasst, sodass in Zukunft eine Qualifizierung über 300 Stunden (bisher 160) zu absolvieren ist.

Mit der Reform der Kindertagespflege wird die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und Tagesväter (Kindertagespflegepersonen) deutlich attraktiver: Das neue Kindertagespflegerecht schafft die Grundlagen für mehr Kindertagesbetreuungsplätze, eine größere Angebotsvielfalt, weniger Bürokratieaufwand, mehr Rechtsklarheit und eine Stärkung der Beteiligungsrechte der Eltern. Welche Anforderungen sowohl Personen in der Kindertagespflege als auch die Räume zur Betreuung erfüllen müssen, wird landesweit einheitlich geregelt.

Der Landtag hatte im Dezember 2021 die Landesregierung mit der Einführung rechtlicher Möglichkeiten für die Großtagespflege beauftragt. Am 1. August 2023 soll die Reform in Kraft treten.

Freiberg: „Ich freue mich sehr, dass wir im Kabinett für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Kindertagespflege Zuspruch erhalten haben. Die vielen frühzeitigen Hinweise aus den Kommunen, von Verbänden und vom Landeskitaelternbeirat haben diesen guten Entwurf ermöglicht. Brandenburg wird damit eines der modernsten Gesetze für die Kindertagespflege erhalten.“

Hilfen zu Erziehung: Guter Schutz für Kinder und Jugendliche

Mit einer weiteren Gesetzesänderung wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die in familienähnlichen Betreuungsformen leben, sichergestellt. Das brandenburgische „Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ (AGKJHG) wird bei den Mindestanforderungen an das Personal in den Einrichtungen an Bundesrecht angepasst.

Minderjährige Geflüchtete: Verbesserungen im Aufnahmeprozess
Insbesondere aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine kommen weiterhin viele unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer nach Brandenburg. Zum einen ist die Erfassung sehr schwierig, zum anderen nimmt Brandenburg ganze Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit personensorgeberechtigten Begleitpersonen auf (zum Beispiel evakuierte Waisenhäuser). Das SGB (Sozialgesetzbuch) VIII enthält Regelungslücken hinsichtlich der Aufnahme, Unterbringung und Kostenerstattung gegenüber den Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Lücken sollen mit der Änderung des „Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ (AGKJHG) geschlossen werden. Zum Beispiel werden Antragsfristen zur Gewährung von Jugendhilfeleistungen angepasst. Zudem ist – unter den Maßgaben des Datenschutzes – der Aufbau eines zentralen Registers für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer vorgesehen. Damit setzt das Land ein Versprechen aus dem Kommunalgipfel (Mitte März 2023) um.

Freiberg: „Die Herausforderungen aus den Folgen des russischen Angriffskrieges für das Land Brandenburg und die Kommunen sind außergewöhnlich und enorm. Die Aufnahme und der Schutz Geflüchteter sind für uns eine menschenrechtliche Selbstverständlichkeit. Mit der Anpassung der Rechtsvorschriften können wir künftig flexibler und bedarfsgerechter bei der Aufnahme geflüchteter, unbegleiteter Kinder und Jugendlicher reagieren.“


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