Hinweise zur Unterrichtssicherung bei Streik- und Protestaktionen ab dem 8. Januar 2024
Am 8. Januar 2024 führt der Deutsche Bauernverband Protestaktionen durch, die landesweit zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen können. Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat für die kommende Zeit Streiks angekündigt. Das Bildungsministerium erwartet daher Auswirkungen auf die Schülerbeförderung in Brandenburg. Die Schulen wurden bereits vor den Weihnachtsferien vorsorglich über Maßnahmen zur Sicherung des Unterrichts informiert.
Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht in den Schulen könnte erschwert werden oder sogar unmöglich sein. Im Falle solcher Behinderungen in der Schülerbeförderung gibt das Bildungsministerium folgende Hinweise:
- Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, an den betreffenden Tagen zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.
- Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen sind und absehbar nicht die Schule besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung.
- Schulen können nach ihren Möglichkeiten für abwesende Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht organisieren: in den Jahrgangsstufen 1 bis 11 (Gymnasien) bzw. bis 12 (Gesamtschulen und berufliche Gymnasien) sowie in den beruflichen Schulen.
- Schülerinnen und Schüler, die mit Lernaufgaben versorgt sind, gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst – dies der Schule mitgeteilt haben.
- Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzusprechen.
Die Schulleitungen im Land Brandenburg haben die entsprechenden Informationen über die staatlichen Schulämter erhalten.