Dauerhaft mehr Chancengerechtigkeit beim Start ins Arbeitsleben

Auzubildende schauen gemeinsam im Unterricht in den Computer.

Die Partnerschaft zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf in Brandenburg wird unbefristet fortgesetzt. Das Bildungsministerium, das Sozialministerium, das Landesamt für Soziales und Versorgung sowie die Bundesagentur für Arbeit haben ihre Vereinbarung für spezielle Berufsorientierung zum Beginn des neuen Schuljahres 2024/2025 verlängert.

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Brandenburg steht für Bildungsgerechtigkeit. Ob Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Förderbedarf, mit oder ohne Behinderungen: Sie alle sind unsere Fachkräfte von morgen. Wir wollen sie auf ihrem Lebensweg unterstützen und den Betrieben passgenauen Arbeits- und Fachkräftenachwuchs sichern. Mit der nun dauerhaft gesicherten Vereinbarung geben wir dafür ein klares Signal. Im Sinne aller Jugendlichen setzen wir an den Schulen in Brandenburg konsequent auf eine gute, zukunftsfähige berufliche Orientierung.“

Sozialstaatssekretär Dr. Thomas Götz: „Unser Ansatz schwerbehinderten, jungen Menschen den Weg in Arbeit oder betriebliche Ausbildung und damit einem selbstbestimmten Leben zu ebnen hat sich als Erfolg für Brandenburg erwiesen. Mit gezielter Unterstützung ergeben sich viele Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt. Mit dem behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 3.0 hat sich die Landesregierung dazu klar bekannt. Mit der Entfristung der Kooperation schaffen wir langfristige Planungssicherheit für Schulen, Betriebe und Familien.“

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit: „Alle jungen Menschen sind die Fachkräfte von morgen. Insofern muss es unser aller Bestreben sein, den Start in eine betriebliche Ausbildung zu begleiten, insbesondere bei schwierigen Bedingungen und besonderem Unterstützungsbedarf. Unsere Berufsberatung zielt auf den bestmöglichen Einstieg in ein selbstbestimmtes Leben ab.“

LASV-Präsidentin Christina Schröter: „Die fortgeführte Partnerschaft ist wichtig, um Übergänge aus der Schule in die Arbeitswelt zu verbessern. Unser Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren individuellen Förderbedarfen, Zugang zu beruflichen Qualifikationen erhalten. Nur so können wir eine inklusive Arbeitswelt fördern und langfristige Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen.“

Seit dem Schuljahr 2011/2012 wird das dreijährige Berufsorientierungsverfahren für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler in Brandenburg mit einer Kooperationsvereinbarung der Partner geregelt. Jährlich haben 200 bis 250 Schülerinnen und Schüler teilgenommen, das sind rund 45 Prozent aller schwerbehinderten Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs. 

Bis Ende des Schuljahres 2023/2024 wurden insgesamt 2.901 Schülerinnen und Schüler begleitet, von denen mittlerweile mehr als 2.000 die Schule bereits beendet haben. Von den 1.172 Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf „geistige Entwicklung“ wechselten 527 Schülerinnen und Schüler nicht in eine Werkstatt für behinderte Menschen, sondern haben zum Beispiel eine individuelle Qualifizierung im Rahmen einer unterstützten Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme begonnen. Von den weiteren 876 Schulabgängerinnen und Schulabgängern, insbesondere mit einem der sonderpädagogischen Förderbedarfe „Hören“, „Sehen“ oder „körperlich-motorische Entwicklung“, fanden insgesamt 131 reguläre betriebliche Ausbildungsplätze. 

Mit der jetzt vereinbarten Verlängerung wird das Berufsorientierungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung erstmals unbefristet fortgesetzt. In den nächsten drei Schuljahren können jeweils bis zu 250 Schülerinnen und Schüler in die Förderung aufgenommen werden. Das Land Brandenburg stellt dafür pro Schuljahr rund 1,7 Millionen Euro bereit. 

Das Angebot richtet sich an schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler und Gleichgestellte, insbesondere Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen „Hören“, „Sehen“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ und „Geistige Entwicklung“. Zu den Kernelementen des Berufsorientierungsverfahrens zählen eine vertiefte Potenzialanalyse, betriebliche Praktika mit intensiver Begleitung und Auswertung sowie mehrere Berufswegekonferenzen. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden drei Jahre lang unterstützt und begleitet mit dem Ziel, dass ein erfolgreicher Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt. 

Finanziert wird die Umsetzung des Berufsorientierungsverfahrens aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes Brandenburg beim LASV. Das MBJS bezuschusst zudem die Durchführung der vertieften Potenzialanalysen durch die Fachkräfte der Integrationsfachdienste.


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