Vorbeglaubigung von Schulzeugnissen
Wer als Gastschülerin oder Gastschüler im Land Brandenburg die Schule besucht hat und in sein Heimatland zurückkehren möchte oder beabsichtigt, im Ausland zu studieren oder zu arbeiten, benötigt mitunter eine sogenannte Apostille. Damit werden in einem besonderen Beglaubigungsverfahren die Echtheit und der Beweiswert von Schulzeugnissen oder Schulbesuchsbescheinigungen festgestellt, damit sie von Behörden anderer Staaten anerkannt werden. Ob die Echtheit einer Urkunde bereits durch die vereinfachte Form – die Apostille durch eine Behörde des ausstellenden Staates – hinreichend bestätigt ist oder ob hierfür die Legalisation durch die ausländische konsularische Vertretung erforderlich ist, richtet sich danach, ob der Empfängerstaat dem Haager Apostilleübereinkommen beigetreten ist. Im Zweifel erkundigt man sich bei der konsularischen Vertretung des entsprechenden Staates.
Für dieses Verfahren ist in jedem Fall eine Vorbeglaubigung des Zeugnisses oder der Schulbesuchsbescheinigung erforderlich. Sie wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgenommen. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin.
Die eigentliche Auslandsbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) wird anschließend durch den Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam vorgenommen (Telefon: 0331-289 1745, E-Mail: auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de, Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79 / 81, 14469 Potsdam). Die Auslandsbeglaubigung wird nur vorgenommen, wenn der Urkunde ein schriftlicher Antrag beigefügt ist (siehe unten).