Unterrichtsausfall im Schuljahr 2017/18 lag bei niedrigen 2,0 Prozent

Unterricht in der Grundschule © dpa

Der ersatzlose Unterrichtsausfall im zurückliegenden Schuljahr 2017/18 betrug an den allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg 2,0 Prozent. Das sind 0,1 Prozentpunkte weniger als im Schuljahr 2016/17. Die geringen Werte konnten trotz des gestiegenen Vertretungsbedarfs erreicht werden.

Der durchschnittliche ersatzlose Unterrichtsausfall im Land Brandenburg bewegt sich seit Jahren zwischen 1,6 und 2,2 Prozent. Diese Werte konnten trotz des in den letzten Jahren gestiegenen Vertretungsbedarfs erreicht werden. Der Vertretungsbedarf lag im Schuljahr 2017/18 bei 11,2 Prozent und damit um 0,3 Prozentpunkte höher als im Vergleichszeitraum des Schuljahres 2016/17.

Die Erkrankungen von Lehrkräften sind die wichtigste Ursache für Vertretungsbedarf. Im Schuljahr 2017/18 machten Erkrankungen 68,6 Prozent des gesamten Vertretungsbedarfs aus. Die Steigerung der Krankenstandsquote in den letzten Jahren ist insbesondere darauf zurück zu führen, dass statistisch auch Abwesenheit wegen Mutterschutz und Beschäftigungsverboten dazu zählt. Die durch Schwangerschaften verursachten Abwesenheiten haben mit den hohen Einstellungszahlen junger Lehrerinnen zugenommen. Vertretungen  fallen auch an, wenn Lehrkräfte andere Aufgaben übernehmen (Klausuren, Prüfungen, Betreuung, Schulfahrten) oder Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen.

Staatssekretär Thomas Drescher: „Ich freue mich, dass in den Schulen des Landes Brandenburg vergleichsweise wenig Unterricht ausfällt. Dafür danke ich den Lehrkräften, Schulleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatlichen Schulämter. Sie tragen täglich dafür Sorge, dass der Unterricht  wie geplant stattfinden kann. Die Zahlen zeigen, dass erheblicher Unterrichtsausfall im Land  Brandenburg kein flächendeckendes Problem ist. Wir wissen, dass sich Unterrichtsausfall nie völlig vermeiden lässt. Dank großer Anstrengungen gelingt es uns aber, ihn auf niedrigem Niveau zu halten.“

Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall hat das Ministerium eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So wird seit Jahren der Unterrichtsausfall an allen Schulen regelmäßig und systematisch überprüft und erfasst. Dies geschieht differenzierter und detaillierter als in den meisten anderen Bundesländern. 

Mit dem Konzept „Verlässliche Schule“ hat die Landesregierung im Jahr 2007 dem Landtag eine umfassende Darstellung der Maßnahmen des Ministeriums, der Schulaufsicht und der Schulen vorgelegt. Fällt eine Lehrkraft plötzlich aus, erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Regel ein adäquates qualifiziertes Unterrichtsangebot oder ein angemessenes pädagogisches Betreuungsangebot. Das Konzept „Verlässliche Schule“ wird stetig weiterentwickelt und von den Schulen umgesetzt. Jede Schule hat zudem ein eigenes, schulinternes Vertretungskonzept, das jährlich aktualisiert wird.

Für die Vermeidung von Unterrichtsausfall steht eine Vertretungsreserve von drei Prozent zur Verfügung. Zwei Prozent davon werden direkt den Schulen zugewiesen, ein Prozent verbleibt beim Schulamt, um auf den besonderen Vertretungsbedarf einzelner Schulen reagieren zu können. Für den kurzfristigen Vertretungsbedarf steht seit 2014 zusätzlich ein Vertretungsbudget in Höhe von derzeit 5,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zur Vermeidung von längerem Unterrichtsausfall wurden zudem 102 Vollzeitstellen geschaffen. Damit können die Staatlichen Schulämter und Schulen rasch und flexibel handeln.

Das Bildungsministerium hat zudem ein effizientes und gut funktionierendes Meldesystem, um schnell auf Probleme reagieren zu können. In Notsituationen informieren Schulleitungen sofort die Schulämter und diese das Ministerium. Des Weiteren wird in den monatlichen gemeinsamen Dienstberatungen von Ministerium und Schulämtern über den allgemeinen Sachstand und alle akuten Notsituationen berichtet. Besonderes Augenmerk wird Fällen von gehäuften und längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften sowie Engpässen in der Unterrichtserteilung gewidmet. Zusätzlich erfolgen halbjährliche Konsultationen zwischen Ministerium und Schulämtern, bei denen der Stand der unbesetzten Stellen ausgewertet wird. Zudem werden gemeinsam Schritte zur Deckung des Personalbedarfs entwickelt.


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