Brandenburg setzt Schul- und Kitabetrieb aus

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Die brandenburgische Landesregierung hat im Rahmen einer Sondersitzung die Aussetzung des Schulbetriebs ab Mittwoch, 18. März 2020, beschlossen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat sich auf die Einstellung des Betriebs von Schulen, von Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (einschließlich Internate und Wohnheime) vorbereitet und entsprechende Regelungen getroffen.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Kinder und Jugendliche sind nicht besonders gefährdet. Es geht bei diesen Maßnahmen um die Reduzierung sozialer Kontakte. Die Lehrkräfte werden die Kinder und Jugendlichen direkt oder im Rahmen der bestehenden Netzwerke digital mit Aufgaben versorgen. Die Abiturprüfungen werden auch in 2020 abgelegt werden können.“

Die Aussetzung des Schulbetriebs bedeutet, dass Lehrkräfte weiterhin in den Schulen arbeiten, um beispielsweise über bestehende Netzwerke und die Nutzung der Schulhomepage eine Beschulung zu Hause vorzubereiten. Für die Abiturprüfungen 2020 können die vorgesehenen Termine oder alternativ die Nachschreibetermine genutzt werden.

Die Bundesländer stellen mit Beschluss der Kultusminister durch flexible Regelungen (z.B. mehrere Nachschreibetermine) sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können. Die Länder anerkennen gegenseitig das Abitur 2020.

Der Probeunterricht zum Ü7-Verfahren ist abgeschlossen und nicht gefährdet.

Für die Förderschulen (für Kinder, die schwerstmehrfach behindert sind und für Kinder mit Förderbedarf „geistige Entwicklung“) werden Lösungen für notwendige Betreuung gesucht.

Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung ist ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Das heißt, die Buchausgabe, der Ausstellungsverkehr und Veranstaltungen sind vorerst eingestellt.

Außerdem sind alle staatlichen Lehrkräftefortbildungen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 abgesagt worden. Das LISUM hat den Fortbildungsbetrieb bereits eingestellt.

Das MBJS empfiehlt allen Jugendbildungsstätten und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, den anerkannten Heimbildungsstätten sowie den anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung, sich an den für Schulen und Kitas geltenden Vorgaben zu orientieren. Das kann die zeitweilige Schließung für den öffentlichen Publikumsverkehr und damit die Absage alle Veranstaltungen, Bildungsangebote und sonstigen Angebote bedeuten.

Außerdem hat das Ministerium den Landessportbund Brandenburg gebeten, seinen Mitgliedsorganisationen (Sportvereine, Landessportfachverbände, Stadt- und Kreissportbünde) zu empfehlen, den Wettkampf- und Spielbetrieb bis auf weiteres komplett einzustellen sowie den Trainingsbetrieb unter Berücksichtigung der vom RKI und der BZgA gegebenen Hinweise auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

Einige Sportvereine und Landessportfachverbände im Sportland Brandenburg haben bereits reagiert. Bei drei der vier größten Mitgliedsverbände des Landessportbundes (Fußball-Landesverband, Märkischer Turnerbund, Handball-Verband) gibt es eine Spielpause, der Brandenburgische Volleyball-Verband hat seine Saison vorzeitig beendet. Zahlreiche weitere Sportveranstaltungen, wie Talentiaden, Mitgliederversammlungen von Vereinen oder Verbänden o.ä. wurden bereits abgesagt bzw. verschoben.

Die Allgemeinverfügungen des MSGIV für den Umgang mit dem Coronavirus gelten selbstverständlich auch für diese Organisationen.


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