Landeregierung beschließt weitere Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung

Kinder-Rucksäcke hängen an einer Kitagarderobe.

Das Kabinett hat gestern in Potsdam die von Jugendministerin Britta Ernst vorgelegte Änderung des Kindertagesstätten-Gesetzes beschlossen. Mit dieser Kita-Novelle bringt die Landesregierung weitere umfangreiche Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen in der Kindertagesbetreuung auf den Weg. Demnächst wird sich der Landtag damit befassen. Wenn die Abgeordneten dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, könnten die Verbesserungen zum 1. August 2020 wirksam werden.

Jugendministerin Britta Ernst: „Kitas sind wichtige Betreuungs- vor allem aber auch Bildungsstätten. Jedem Kind soll von Anfang an die bestmögliche Bildung, Betreuung, Erziehung und Versorgung zukommen, ohne dass die Eltern unzumutbar belastet werden. Mit den geplanten Verbesserungen wollen wir die Träger nach Kräften unterstützen, indem wir beispielsweise den Personalschlüssel weiter verbessern, damit eine Erzieherin künftiger weniger Kinder betreut.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Der Personalschlüssel im Kindergarten (3- bis 6-Jährige) wird von derzeit 1:11 auf 1:10 verbessert.Die bundesrechtlichen Regelungen zum Masernschutz werden in Landesrecht umgesetzt. Die Kitas in Brandenburg nehmen nur noch Kinder mit ausreichendem Masernschutz auf; Prüfung und Bescheinigung dazu finden bei der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung statt.
  • Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wird die Einsichtnahme in Führungszeugnisse erleichtert, um besser verhindern zu können, dass vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.
  • Der Landes-Kinder- und Jugendausschuss (LKJA) wird gestärkt; künftig sollen in ihm auch fachkundige Familien- und Jugendrichter, zwei Gewerkschaften sowie der Landesverband für Kindertagespflege vertreten sein.
  • Die Novelle stellt klar, dass die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche gilt, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind. Die Einrichtungen sind künftig verpflichtet, die Kinder und Jugendlichen in der Schule anzumelden, sofern Eltern oder andere Sorgeberechtigte dies versäumt haben.
  • Als oberste Landesjugendbehörde kann das MBJS künftig die fachliche Begleitung der Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe anordnen und dafür geeignete Stellen benennen.

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