Breiten- und Freizeitsport ab 15. Mai 2020 erlaubt - Sportland Brandenburg kommt wieder in Bewegung

Schiedsrichter messen einen  Weitsprung nach

Auf die Plätze, fertig! Die Landesregierung hat am Freitag Lockerungen für den Breiten- und Freizeitsport in Brandenburg beschlossen. Danach ist kontaktloser Sport- und Freizeitsport im Freien ab 15. Mai 2020 ohne besondere Genehmigung wieder erlaubt. Sportliche Betätigungen in geschlossenen Räumen und Hallen sowie Kontaktsportarten bleiben zunächst jedoch verboten. Wettkämpfe und Wettbewerbe unter freiem Himmel sind nicht generell untersagt. Es sind aber die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften strikt einzuhalten.

Dies bedeutet, dass auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien wieder kontaktlos trainiert werden kann. Demnach kann beispielsweise auf dem Vereinsgelände wieder Individualsport im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln trainiert werden. Aktuell sind 355.190 Sportlerinnen und Sportler in 3.003 Vereinen im Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) organisiert.

Anbieter, Betreiber und Vereine sind allerdings aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden.

Schon seit dem 4. Mai konnten den Schülerinnen und Schüler Bewegungsangebote auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel unterbreitet werden, die kontaktlos und unter Wahrung des Abstandsgebotes erfolgen, um bei der psychischen und physischen Stressbewältigung zu unterstützen und das Energieniveau zu erhöhen. Jetzt können die Schulsportanlagen auch für die Spezialschulen und Spezialklassen Sport geöffnet werden. Die sportliche Begabungsförderung an diesen Einrichtungen soll den Schülerinnen und Schülern eine langfristige Entwicklungsförderung ermöglichen. Hierfür sind spezielle Hygienepläne erarbeitet worden.

LSB-Präsident Wolfgang Neubert: „Das Land hat die gesetzlichen Voraussetzungen für einen weiteren Teil des Sportbetriebes geschaffen. Die Lockerungen sind ein wichtiger Schritt und Belohnung für die bisherige Disziplin, die wir alle an den Tag gelegt haben. Doch wirklich gewonnen haben wir erst, wenn die Pandemie unter Kontrolle ist. Bis dahin gilt es, die von der Landesregierung angeordneten Regeln zu befolgen, damit wir unseren Teilerfolg nicht wieder verspielen und den Weg in die Sporthallen verlängern. Durch die territoriale Unterschiedlichkeit der Ausbreitung des Virus wird es allerdings auch weiterhin unterschiedliche örtliche Entscheidungen geben. Wir bitten die Verantwortlichen in den Regionen, möglichst viele der Sportmöglichkeiten auch zuzulassen.“

Sportministerin Britta Ernst: „Mit der Öffnung der Sportanlagen für den Breiten- und Freizeitsport kommt das Sportland Brandenburg wieder in Bewegung. Viele Sportlerinnen und Sportler sind in den zurückliegenden Wochen allein gelaufen        oder Rad gefahren. Gerade für die sportbegeisterten Brandenburgerinnen und Brandenburger in unseren Vereinen, für die Sport zum Alltag und zum Lebensgefühl gehört, sind die Auswirkungen der Corona-Krise besonders hart. Ich danke allen, die so verständnisvoll und geduldig die notwendigen Einschränkungen der vergangenen Wochen hingenommen und kreative Lösungen entwickelt haben. Schritt für Schritt wollen wir jetzt den Weg zurück in eine sportliche Normalität wagen. Ich hoffe sehr, dass mit Blick auf das Infektionsgeschehen weitere Lockerungsschritte im Sport zeitnah folgen können.“


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