Am 13. Mai beginnen die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10

Am Mittwoch starten die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 in Brandenburg mit dem Fach Deutsch, am 25. Mai folgen die Prüfungen in Mathematik und am 27. Mai in Englisch. Damit setzt Brandenburg den Beschluss der Kultusministerkonferenz von 25. März 2020 um. Mit diesem Beschluss können die Prüfungen stattfinden, solange der Infektionsschutz eingehalten wird. Schülerinnen und Schüler, die krank sind oder aus anderen Gründen sich nicht in der Lage fühlen, die Prüfungen zum Hauptschreibetermin wahrzunehmen, haben die Möglichkeit, den Nachschreibetermin zu nutzen.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 werden bereits seit 27. April 2020 wieder im Präsenzunterricht an den Schulen unterrichtet, um sie bestmöglich auf die Prüfungen vorzubereiten. Der Unterricht wurde auf die Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik und Englisch konzentriert. Auch zur Prüfungsvorbereitung haben die Schulen entsprechende Hinweise erhalten.

Damit wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, ihren regulären Schulabschluss zu erreichen. Weder kurz- noch langfristig sollen ihnen Nachteile in ihrer weiteren beruflichen Entwicklung entstehen. Die Ergebnisse der Prüfungen in den letzten Schuljahren zeigen, dass viele Schülerinnen und Schüler sich durch die Prüfungen in ihren Leistungen verbessern und damit auch einen besseren Schulabschluss erhalten, der den Besuch der gymnasialen Oberstufe ermöglicht, um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen.

Mit Schreiben vom 23. April 2020 wurden die Schulen darüber informiert, dass die schriftlichen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 nach aktuellem Stand durchgeführt werden und welche Hygienestandards bzw. Maßnahmen zum Schutz der Prüflinge und der Lehrkräfte einzuhalten sind, so dass sich die Schulen sowie die Schulträger entsprechend darauf vorbereiten konnten. Somit ist gewährleistet, dass die Prüfungen unter Beachtung dieser Hygienestandards an allen Schulen durchgeführt werden können.

Um den Schutz der Prüflinge Rechnung zu tragen, dürfen die Prüflinge ihre Prüfung nur dann antreten, wenn sie sich gesund und in der Lage fühlen und keine typischen Symptome einer Coronaerkrankung zeigen. Die Schülerinnen und Schüler haben dann die Möglichkeit, die Nachschreibetermine im Juni 2020 zu nutzen.

Dem Bildungsministerium ist unter diesen besonderen Rahmenbedingungen bewusst, dass in diesem Jahr die Einholung einer ärztlichen Bescheinigung schwierig ist, wenn man an den Prüfungen nicht teilnehmen kann. Daher reicht in diesem Schuljahr eine schriftliche Mitteilung für eine ordnungsgemäße Entschuldigung der Schülerin bzw. des Schülers, dass eine Teilnahme krankheitsbedingt nicht erfolgen kann. Bei Versäumnis aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen – dazu gehört auch eine evtl. besondere psychische Belastung aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus – sind diese der Schule ebenso schriftlich mitzuteilen.

Prüfungsfach



Haupttermin

Nachschreibetermin

Deutsch

13.05.2020

03.06.2020

Mathematik

25.05.2020

08.06.2020

Englisch

27.05.2020

10.06.2020

Auch zum Nachschreibetermin werden zentrale Aufgaben zur Verfügung gestellt


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