Kita-Finanzierungsstudie – Ergebnis fließt in Kita-Rechtsreform ein.

Logo: Reform des Kita-Rechts  Land Brandenburg.

Eine vom Ministerium Bildung, Jugend, Sport (MBJS) im Jahr 2020 beauftragte wissenschaftliche Studie zur Kita-Finanzierung in Brandenburg liefert nun fundierte Erkenntnisse über die Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung im Land. Es ist das erste Mal, dass diese Basisdaten so umfassend erhoben wurden. Die wichtigsten Ergebnisse wurden heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Potsdam vorgestellt.

Jugendministerin Britta Ernst: „Mit den nun vorliegenden Ergebnissen der Studie wissen wir erstmals, wieviel Geld im System Kindertagesbetreuung steckt und wer die Kitas mit wieviel Geld finanziert. Die Studie liefert ein umfassendes Bild über die Situation. Sie ist damit auch eine wichtige Grundlage für die Reform des Kita-Rechts in Bezug auf die zukünftige Finanzierung.“

Die wissenschaftliche Studie wurde von einem Konsortium aus dem Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. (KOWID) an der Universität Leipzig mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (difu) durchgeführt. Die rechtswissenschaftliche Untersuchung, die Teil der Studie ist, wurde von Prof. Dr. jur. Stefan Korioth und Dr. Michael Müller (beide (Ludwig-Maximilians-Universität München) realisiert. Ein Team um Prof. Dr. Thomas Lenk und Dr. Mario Hesse (Universität Leipzig) hat die amtlichen Haushaltsstatistiken von Land und Gemeinden analysiert, viele Experteninterviews geführt und Träger von Kitas mittels Online-Erhebung befragt.

Die zentralen Ergebnisse:

  • Im Jahr 2018 lagen die Gesamtkosten für Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg bei knapp 1,3 Milliarden Euro. Das Land bezahlte knapp 32 Prozent (rund 410 Millionen Euro), 25 Prozent die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (rund 320 Millionen Euro), knapp 21 Prozent die Standortgemeinden (rund 270 Millionen Euro), knapp 15 Prozent die Eltern (rund 190 Millionen Euro) und 3 Prozent die freien Einrichtungsträger (rund 37 Millionen Euro). Ein Rest von 4,5 Prozent wird keinem der Genannten zugeordnet.
  • Seit dem Jahr 2018 sind die Kosten auf insgesamt fast 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 gestiegen (Neben der allgemeinen Teuerungsrate liegt das vor allem an einer besseren Personalausstattung).
  • Im Jahr 2020 werden vom Land rund 37 Prozent (rund 558 Millionen Euro) der Kosten übernommen, von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe etwa 25 Prozent (rund 373 Millionen Euro), von den Standortgemeinden knapp 20 Prozent (rund 283 Millionen Euro), von den Eltern knapp 12 Prozent (rund 176 Millionen Euro) und von den freien Einrichtungsträgern 2,5 Prozent (rund 37 Millionen Euro). Ein Rest von etwa 4 Prozent wird keinem der Genannten zugeordnet.
  • Die meisten Kosten entstehen durch das Personal in den Einrichtungen: über 60 Prozent werden für das notwendige pädagogische Personal aufgewandt, fast 14 Prozent für weiteres Personal (inklusive Leitung und Verwaltung). Die restlichen anfallenden Kosten sind Sachkosten, hierunter machen die Kosten für Grundstück und Gebäude den größten Anteil aus, neben den laufenden Bewirtschaftungskosten.
  • Die Kosten je Platz unterschieden sich deutlich zwischen Krippe, Kindergarten und Hort: Im Mittel kostet ein Platz in der personalintensiven Krippe (unter 3Jährige) rund 12.900 Euro, ein Kindergartenplatz (über 3Jährige bis Schuleintritt) 7.700 Euro und ein Hortplatz etwa 4.300 Euro. Die Größe der Einrichtungen hat keinen großen Einfluss.

Die Ergebnisse der Kita-Finanzierungstudie fließen nun in die Überlegungen zur neuen Kita-Finanzierung im Rahmen der Kita-Rechtsreform ein und werden für die Erarbeitung des Entwurfs des neuen Kita-Gesetzes benötigt. Die beiden Gutachten zur Finanzierung von Kitas in Brandenburg wurden vom Jugendministerium (MBJS) initiiert.


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