Reform des Kita-Rechts: Abschlussbericht der Arbeitsgruppen übergeben – Gesetzgebungsverfahren beginnt

Logo: Reform des Kita-Rechts  Land Brandenburg.

Das Brandenburger Kita-Recht steht vor einer umfassenden Reform: Es soll die heutige Lebenswelt der Kinder besser berücksichtigen und dafür einen verlässlichen Rechtsrahmen bieten. Jugendministerin Britta Ernst hat heute in Cottbus den Abschlussbericht der sechs Arbeitsgruppen des Beteiligungsverfahrens entgegengenommen.

Die Arbeitsgruppe zur Kita-Finanzierung wird noch bis November fortgeführt. Sie arbeitet auf der Basis der bereits vorgestellten Studie zur Kita-Finanzierung in Brandenburg. Das Gesetzgebungsverfahren zur Kita-Rechtsreform kann dennoch beginnen.

Jugendministerin Britta Ernst: „Eine Reform des Kita-Rechts in Brandenburg wird von Vielen gefordert. Ich danke den Mitgliedern und Mitwirkenden der Arbeitsgruppen zur Kita-Rechtsreform herzlich für ihr Engagement, ihre zustimmenden wie auch kritischen Beiträge, für ihre Ideen und wertvollen Anregungen. Damit ist eine wichtige Etappe abgeschlossen. Jetzt beginnt die Arbeit am Gesetzentwurf.“

Das Ziel der Kita-Rechtsreform: die Anwendung der Rechtsvorschriften sollen erleichtert und Streitigkeiten künftig besser vermieden werden. Der Anspruch:

  • Das neue Kita-Gesetz soll die bestehenden Rechtssetzungen stärker bündeln und ordnen. Detaillierter werden soll es insbesondere dort, wo derzeit Lücken und Auslegungsunsicherheiten bestehen.
  • Der Bildungsauftrag der Kitas soll klarer herausgearbeitet werden.
  • Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung soll einfacher und transparenter gestaltet werden.
  • Kostenneutralität ist unverzichtbare Voraussetzung. Diese Kita-Rechtsreform „selbst“ darf nicht zu Mehrkosten für die Beteiligten führen.
  • Zudem muss die Ausgestaltung des neuen Kita-Gesetzes weitere Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen ohne größere Novellen ermöglichen (Personalschlüssel, Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit). Gleichzeitig soll es übersichtlich und transparent sein.

Um diese Ansprüche an das neue Recht umzusetzen, wurde in einem breiten Beteiligungsprozess – gemeinsam mit den kommunalen und freien Trägern, Eltern, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft, Politik und interessierter Fachöffentlichkeit – ein klar strukturierter Rechtsrahmen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg diskutiert. Die Empfehlungen, Meinungsbilder und Arbeitsstände der sechs Arbeitsgruppen wurden auf einer Meilensteinveranstaltung in Cottbus präsentiert und der Abschlussbericht der Arbeitsgruppen an Jugendministerin Britta Ernst übergeben.

Abschlussbericht
Der Abschlussbericht ist die Zusammenstellung aller dokumentierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen-Arbeit, er enthält Empfehlungen (einstimmige Meinungen aller AG-Mitglieder) sowie kontroverse Meinungsbilder zu einzelnen Kita-Themen. Der Bericht umfasst 378 Seiten, dazu kommen Anhänge mit Bedarfsanalysen und Gutachten. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppen ist kein Bericht des Jugendministeriums (MBJS).

Gutachten
Zur Beantwortung von Fragen der AG-Mitglieder wurden zum IST-Stand in der Kindertagesbetreuung neun Gutachten zur Kita-Rechtsreform in Auftrag gegeben:

  • Gutachten „Rechtsanspruch und weitere Themen“
  • Gutachten „Versorgungsanspruch“
  • Gutachten „Betriebserlaubnis und Qualitätsvorgaben“
  • Gutachten „Fachkräfte“
  • Gutachten „Inklusion“
  • Gutachten „Großtagespflege und alternative Angebotsformen“
  • Gutachten „Hort“
  • Gutachten „Sprachstandsfeststellung, Sprachförderung und sprachliche Bildung“
  • Gutachten „Sprachförderung“ (Rechtsgutachten)

Zwei Gutachten zur Kita-Finanzierung in Brandenburg wurden vom Jugendministerium (MBJS) initiiert.

Beteiligungsprozess
An dem Beteiligungsprozess nahmen zwischen März 2020 und Ende Juni 2021 insgesamt 213 gewählte Vertreterinnen und Vertreter an den Beratungen der sechs Arbeitsgruppen zur Kita-Rechtsreform teil. Jede Arbeitsgruppe tagte regelmäßig, einige bis zu 13mal, 55 Sitzungen fanden pandemiebedingt digital statt.

Chronologie
4. Februar 2020: Die Jugendministerin informiert das Brandenburger Kabinett über den bevorstehenden Prozess der Reform des Rechts der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg (Ausgangslage, aktuelle Situation der Kindertagesbetreuung, Reformgrundsätze, Projektstruktur, Beteiligungsverfahren, Zeitplan und Arbeitsschwerpunkten der Arbeitsgruppen).

19. Februar 2020: Auftaktveranstaltung und Startsignal zur Reform des Rechts der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg

März 2020: Beginn des Beteiligungsprozesses mit verschiedenen Akteuren der Kindertagesbetreuung. In sechs Arbeitsgruppen werde Empfehlungen für gesetzliche und untergesetzliche Regelungsbedarfe erarbeitet.

Ende Juni 2021: Die Arbeitsgruppen haben – mit Ausnahme der AG 6 – konkrete Empfehlungen erarbeitet. Die AG 6-Finanzierung benötigt aufgrund der pandemiebedingt verzögerten Fertigstellung der Studie zur Kita-Finanzierung mehr Zeit. Die Arbeitsgruppe 6 setzt die Beratungen bis voraussichtlich Ende 2021 fort. 

23. September 2021: Übergabe des Abschlussberichts der Arbeitsgruppen an Jugendministerin Britta Ernst

Ausblick
bis Ende 2021
: Erarbeitung eines Referentenentwurfes für das neue Kita-Gesetz

bis Mitte 2022: Ressortabstimmung und Beteiligung der Verbände

bis Ende 2022: parlamentarische Beratung

1. Januar 2023 Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes

bis Mitte 2023: vorbereitende Arbeiten zur flächendeckenden Anwendung der neuen Bestimmungen

August 2023: Mit Beginn des Kita-Jahres 2023/24 vollständige Anwendung des neuen Kita-Gesetzes


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