Gesetzesänderung auf den Weg gebracht: Mehr Personal für die Krippen und Beitragsfreiheit für den Kindergarten

Kitaerzieher zeigt Kindern Buch_OECD bericht zu Kita © dpa

Heute hat das MBJS den Entwurf für ein zweites Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung vorgelegt. Ab dem 1. August 2022 sollen zusätzlich rund 470 Erzieherinnen und Erzieher in der Krippe eingesetzt werden können. Die Elternbeitragsfreiheit soll zum 1. August 2023 auf das vorletzte Jahr vor der Einschulung und zum 1. August 2024 auf den Kindergarten insgesamt ausgeweitet werden.

Ministerin Britta Ernst: "Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bringen wir nun die angekündigte Verbesserung verbindlich auf den Weg. Die Personalbemessung für Kinder im Krippenalter soll in drei Schritten entsprechend unserer Ziele von 1:5 auf 1:4 verbessert werden. Ab dem 1. August 2022 wird der Personalschlüssel auf 1:4,65 verbessert. Dies klingt so, als sei es nur eine kleine Verbesserung, aber es geht um bis zu 470 ganze Stellen für zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher. Die Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für den Kindergarten ab dem 1. August 2023 und 1. August 2024 wird ab 2025 zu jährlichen Mehrausgaben für das Land in Höhe von über 72 Millionen Euro führen. Ich freue mich, dass die erforderlichen Haushaltsmittel für die Personalschlüsselverbesserung und für die Ausweitung der Beitragsfreiheit im Haushaltsplanentwurf für 2022 und in der Finanzplanung enthalten sind."

Der vorgelegte Gesetzentwurf wird nun innerhalb der Landesregierung und mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landeskitaelternbeirat, dem Landes-, Kinder- und Jugendausschuss sowie der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände abgestimmt. Es wird angestrebt, dass die Verbesserungen bereits im Dezember im Landtag mit der Entscheidung über den Landeshaushalt 2022 endgültig beschlossen werden.


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