Richtlinien Schul-Luft und Kita-Luft sind in Kraft

Ein Luftgerät steht im leeren Klassenzimmer. Die Stühle sind alle hochgestellt.

Die Richtlinien Schul-Luft und Kita-Luft sind in Kraft. Ab sofort können Träger entsprechender Einrichtungen in Brandenburg für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie für Kindertageseinrichtungen eine Förderung beantragen. In Brandenburg stehen dafür rund 12,8 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.

Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Schulen und Kitas gedacht, in denen die Fenster nur kippbar sind, eingebaute Lüftungsklappen nur einen minimalen Querschnitt haben und keine fest eingebaute, raumlufttechnische Anlage für die Zufuhr von Frischluft sorgt. Die Bundesförderung sieht keine flächendeckende, sondern eine gezielte Förderung für einzelne Räume vor, die schlecht zu lüften sind. Nur für diese Räume wird die Aufstellung mobiler Luftfilter durch das Umweltbundesamt (UBA) empfohlen und vom Bund finanziell gefördert. Damit folgt der Bund den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA), wonach „in Räumen, die nicht ausreichend gelüftet werden können, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger helfen können, die Virenlast im Raum zu reduzieren“.

Die Bundesförderung wird für die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg über die zwischenzeitlich abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg über die Gewährung einer finanziellen Beteiligung des Bundes zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen (VV Mobile Luftreiniger 2021) und die entsprechenden Förderrichtlinien umgesetzt, welche im Amtsblatt des MBJS Nr. 45 veröffentlicht wurden (RL Schulluft und RL Kitaluft).

Die Schulträger öffentlicher und freier Schulen können die Fördermittel beim Bildungsministerium (MBJS) bis zum 24. November 2021 ausschließlich via ZENSOS beantragen.

Für den Kitabereich gilt diese Frist auch für die Landkreise und kreisfreien Städte für die Beantragung von Fördermitteln für ihren Zuständigkeitsbereich. Der Antrag ist hier an das Kita-Referat im MBJS zu richten. Die Frist ist unbedingt zu beachten!

Förderfähig sind Investitionen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft in die Beschaffung (Kauf/Miete/Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten und in Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation.

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