Rund 540.500 Euro für drei Schulen in Schwielowsee, Werbig und Dahme/Mark

Schriftzug mit dem Wort Schule © dpa

Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg hat drei Schulträgern aus Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming Fördermittelbescheide für Bauinvestitionen in einem Gesamtwert von rund 540.500 Euro übergeben. Die Mittel stammen aus dem Programm Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).

Bildungsstaatsekretär Steffen Freiberg: „Brandenburg investiert in die Zukunft. Wir freuen uns sehr, dass wir die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau unterstützen können. Denn Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leisten wir einen großen Beitrag dazu.“

Die Gemeinde Schwielowsee (Landkreis Potsdam-Mittelmark) erhält – als Schulträger der Grundschule „Albert EinsteinSchwielowsee/OT Caputh einen Fördermittelbescheid in Höhe von 279.971 Euro für Modernisierung und Instandsetzung der Grundschule. Die Gesamtausgaben betragen rund 368.178 Euro.

Die Gemeinde Niederer Fläming (Landkreis Teltow-Fläming) erhält – als Schulträger der Ludwig-Achim-von-Arnim-Grundschule Werbig einen Fördermittelbescheid über 115.046 Euro. Geplant ist die Erneuerung des Parketts und eines Prallschutzes in der Turnhalle der Grundschule. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen rund 127.829 Euro.

Das Amt Dahme/Mark (Landkreis Teltow-Fläming) erhält als Schulträger der Otto-Unverdorben-Oberschule Dahme/Mark einen Fördermittelbescheid über 142.461 Euro. Geplant ist die Herstellung eines Prallschutzes in der Sporthalle der Oberschule. Die Gesamtkosten betragen rund 158.290 Euro.

Hintergrund:
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.


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