Rund 540.000 Euro für Grundschule Schönewalde

Fussballer spielen vor dem Fussballtor

Bildungsministerin Britta Ernst hat heute dem Bürgermeister der Stadt Schönewalde, Michael Stawski, einen Fördermittelbescheid für Bauinvestitionen übergeben. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).

Bildungsministerin Britta Ernst: Mit dem modernisierten Sportplatz und den neuen Anlagen werden die Schülerinnen und Schüler bessere Bedingungen für ihren Schulsport erhalten und können ihre körperlich-sportliche Entwicklung nachhaltig fördern. Ich freue mich, dass wir mit den Mitteln des KIP Bildung die Schulträger bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen können.“

Der Stadt Schönewalde erhält eine Förderung in Höhe rund 540.000 Euro zur Modernisierung der Sportanlage der Grundschule „Otto Nagel“, unter anderem für die Errichtung einer Beachvolleyballanlage und eines Fußballplatzes. Zudem ist vorgesehen, die Sprint- und Weitsprunganlagen zu erneuern sowie den Sportplatz neu zu umzäunen. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Antrages liegt bei rund 600.000 Euro. Die Maßnahme soll im Zeitraum vom November 2022 bis September 2023 umgesetzt werden.“

Hintergrund:
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.


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