Abiturprüfung Mathematik: Schülerinnen und Schüler können nachschreiben

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Alle Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburgs bekommen das Angebot, die schriftliche Abiturprüfung in Mathematik nachzuschreiben. Sie müssen einen Antrag stellen, den der Prüfungsausschuss ihrer Schule genehmigen muss. Das Angebot zum Nachschreiben ist freiwillig. Die Gelegenheit zum Nachschreiben besteht am 12. Juni 2017.  Viele Schülerinnen und Schüler hatten nach dem Haupttermin am 3. Mai 2017 kritisiert,  dass der Stoff einer bestimmten Prüfungsaufgabe nicht im Unterricht behandelt worden sei.  

Das Bildungsministerium hatte daraufhin eine Abfrage unter den Schulen mit gymnasialer Oberstufe gestartet. Sie sollten bis zum gestrigen Donnerstag mitteilen, ob die Angaben der Schülerinnen und Schüler zutreffen. Von 137 Schulen, die am Zentralabitur teilgenommen hatten, gaben 114 an, den Stoff behandelt zu haben. 23 verneinten dies. Konkret handelte es sich um eine Aufgabe zur natürlichen Logarithmusfunktion. Dieses Themengebiet ist im seit August 2014 geltenden Rahmenlehrplan enthalten und hätte gelehrt werden müssen.

Bildungsminister Günter Baaske: „Natürlich nehmen wir die Sorgen und Befürchtungen der Schülerinnen und Schüler sehr ernst. Die Zahlen zeigen, dass die Problemlagen sehr unterschiedlich sind. Wir werden gemeinsam mit den Lehrkräften besprechen, wie es dazu kam und wie wir ähnliche Fälle künftig vermeiden können. Wichtig ist jetzt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht. Deshalb geben wir ihnen eine faire Chance, ihr Wissen noch einmal unter Beweis zu stellen. Ich danke allen Schülerinnen und Schülern für die zahlreichen Hinweise, die sie uns in Mails und in den sozialen Netzwerken gegeben haben. Das Ministerium wird jede Zuschrift beantworten.“

Alle Schulen des Landes werden am Montag kommender Woche ein Informationsschreiben und ein Formblatt erhalten, mit dem sich jede Schülerin und jeder Schüler zum Nachschreibetermin anmelden kann. Der Prüfungsausschuss der Schulen wird dann über die Zulassung entscheiden. Mit dieser Zulassung zum Nachschreibetermin sind die gezeigten Leistungen vom Haupttermin hinfällig. Die Aufgaben für den Nachschreibetermin kommen aus einem Set des Landes Brandenburg, das wie in jedem Jahr für den offiziellen Nachschreibetermin erarbeitet worden ist. Die Möglichkeit, den Bewertungsmaßstab für die bereits geschriebene Arbeit nachträglich zu ändern, musste verworfen werden, weil die kritisierte Teilaufgabe einen so großen Anteil an der Bewertung der Gesamtaufgabe ausmacht, dass eine Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen aller Schülerinnen und Schüler nicht mehr gewährleistet wäre.


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